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    FCZ-Fan droht nach Betreten der Letzigrund-Tartanbahn Geldstrafe

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Welche Strafe bekommt ein Fan des FC Zürich für sein Vergehen im Oktober 2021? Damals betrat er nach dem GC-Derby den Innenraum des Letzigrund-Stadions.

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    Ein Fan des FC Zürich wird wegen Hausfriedensbruch eine Geldstrafe aufgebrummt. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Einem 22-Jährigen droht eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs.
    • Heute Mittwoch muss sich der FCZ-Fan vor Gericht verantworten.

    Ein 22-jähriger Fan des FC Zürich muss sich am Mittwoch wegen Hausfriedensbruchs vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten: Er hatte im Oktober 2021 nach einem Derby gegen GC den Innenraum des Letzigrund-Stadions betreten.

    Nach dem Abpfiff des Fussballspiels war es damals im Zürcher Leichtathletik-Stadion zu Ausschreitungen gekommen; mehrere FCZ-Anhänger stürmten auf die Tartanbahn und in Richtung des gegnerischen GC-Sektors, wobei einige auch Pyros abfeuerten.

    In der Menge soll auch der heute 22-Jährige gewesen sein: Gemäss Anklageschrift hatte er sich die Kapuze seiner FCZ-Jacke über den Kopf gezogen, ein eingenähtes Netz machte sein Gesicht unkenntlich. Das Betreten der Tartanbahn sei untersagt; über dieses Verbot habe er sich bewusst hinweggesetzt, heisst es in der Anklageschrift.

    Hausfriedensbruch und Verstoss gegen Vermummungsverbot

    Der zuständige Staatsanwalt – Leiter der sogenannten Krawallgruppe – fordert für den FCZ-Anhänger eine Verurteilung wegen des Betretens der Tartanbahn und der Netz-Kapuze eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs und wegen einer Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot.

    Er wirft dem 22-Jährigen zudem zwei Strassenverkehrsdelikte vor. Unter anderem eine Autofahrt mit 85 statt 50 km/h über die Hardbrücke.

    Muss Fan seine Jacke des FCZ abgeben?

    Der Krawallgruppen-Leiter beantragt dem Gericht, dass dem jungen Beschuldigten eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken auferlegt wird. Diese 21'000 Franken soll er gemäss Antrag – ebenso wie eine zusätzliche Busse von 200 Franken – bezahlen müssen. Zudem soll er die sichergestellte FCZ-Jacke definitiv abgeben.

    Die Argumente und die Anträge der Verteidigung des FCZ-Anhängers werden am Mittwoch im Rahmen der Verhandlung am Bezirksgericht Zürich bekannt.

    Kommentare

    User #5646 (nicht angemeldet)

    Betreten der Tartanbahn wird härter bestraft als pyrowerfen auf Menschen. 🤦🏻

    User #1405 (nicht angemeldet)

    Ich höre schon den Canepa: "Lächerlicher Prozess!" "Der Arme hat doch gar nichts gemacht!" "Kann mal passieren."

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