FC Basel – Pyro-Verletzte im Joggeli: Das sind die Zahlen
Einem Grossrat sind die Einlasskontrollen im Basler St. Jakob-Park zu lasch. Nun hat die Regierung sich zu einer entsprechenden Anfrage geäussert.

Das Wichtigste in Kürze
- Wird zu wenig gemacht, um Pyrotechnik im St. Jakob-Park zu unterbinden? Dieser Meinung ist der EVP-Grossrat Christoph Hochuli.
- Der Polizist hat den Basler Regierungsrat in einer Schriftlichen Anfrage um Zahlen und mögliche Massnahmen gebeten.
- In ihrer Antwort schreibt die Exekutive, wie viele Personen ihres Wissens nach zwischen 2021 und 2025 aufgrund von Pyros verletzt wurden.
Wenn die Muttenzerkurve mal wieder eine ihrer Choreografien präsentiert, werden auf den restlichen Tribünen schnell mal staunend die Handys gezückt. Häufig ist dabei jedoch pyrotechnisches Material zentraler Bestandteil der imposanten Darbietung.
Solches ist grundsätzlich im Stadion eigentlich verboten, schafft es aber regelmässig in teils rauen Mengen dennoch ins Joggeli.

Aus der Basler Politik gibt es deshalb Kritik. Grossrat Christoph Hochuli (EVP) reichte im Mai eine Schriftliche Anfrage ein.
In dieser schrieb er unter anderem: «Dem Vernehmen nach werden bei der Muttenzerkurve wie auch beim Gästesektor kaum Eintrittskontrollen nach pyrotechnischem Material und anderen gefährlichen Gegenständen durchgeführt, wie es gemäss Stadionordnung notwendig wäre.»

Ebenso verwies er auch auf zwei konkrete Vorfälle, die sich während der vergangenen Saison ereigneten.
Der Politiker, der von Beruf selbst Polizist ist, folgert in seinem Vorstoss: «Es stellt sich also die Frage, weshalb die Veranstaltenden, in der Regel der FC Basel respektive der Stadionsicherheitsdienst, die Eingangskontrollen nicht konsequent durchführen.»
«Temperaturen bis zu tausend Grad»
Von der Regierung verlangte der Grossrat Zahlen und erfragte Massnahmen, wie konsequentere Kontrollen durchgesetzt werden können. Am Mittwoch hat der Regierungsrat nun seine Antwort auf die Anfrage publiziert.
Darin bestätigt er die hohe, potenzielle Gefahr, die von den Leuch- und Knallraketen ausgeht: «Pyrotechnische Gegenstände brennen mit Temperaturen bis zu tausend Grad und bergen insbesondere in dicht gedrängten Zuschauerrängen erhebliche Risiken. Sie können schwere Verbrennungen, weitere Verletzungen sowie Brände verursachen und durch Rauchentwicklung und Knallwirkungen Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Einsatzkräfte gefährden.»
Zwischen 2021 und 2025 habe es insgesamt drei Fälle gegeben, bei denen es zu Verletzungen kam aufgrund von Pyrotechnik. Dies seien zumindest diejenigen, die der Kantonspolizei bekannt sind. Pikant dabei: Unter den fünf betroffenen Personen befinde sich auch ein Kind.
Die Dunkelziffer dürfte laut der Regierung höher sein. Es wird vermutet, dass verletzte Personen aus den organisierten Fan-Szenen es eher meiden, sich etwa bei Sanität oder Polizei zu melden.
Was Zutrittsverweigerungen angeht, ist die Situation noch undeutlicher. Laut dem FCB existiert hierzu keine Statistik für den erfragten Zeitraum. Lediglich für das laufende Kalenderjahr liege die Zahl bei null.
Wegweisungen? «Keine»
Bei den Wegweisungen hat die Regierung dann wieder eine konkrete Anzahl an Personen, nämlich: «Keine.» Die Identifizierung werde unter anderem durch die Vermummung der verantwortlichen Personen erschwert.
Der FC Basel stelle der Polizei Bildmaterial zur Verfügung. Doch dieses werde häufig durch den entstehenden Rauch erheblich beeinträchtigt.

Acht Stadionverbote wurden laut der Antwort des Regierungsrats zwischen 2021 und 2025 im Zusammenhang mit Pyrotechnik ausgesprochen. Ebenso gab es 10 Strafanzeigen sowie ein verfügtes Rayonverbot.
Die in den Augen Hochulis nicht konsequent durchgeführten Kontrollen begründet die Regierung mit dem sogenannten «Good Hosting»-Konzept der Swiss Football League (SFL). Dieses sehe «keine flächendeckenden Personenkontrollen» vor. Lediglich Stichproben würden genommen.
Zu den erfragten Massnahmen bleibt die Antwort wenig konkret. Es wird lediglich auf die bestehenden Auflagen verwiesen sowie darauf, dass diese von der Kantonspolizei «bei Bedarf» verschärft werden können. «Von den Veranstaltenden erwartet der Regierungsrat die Einhaltung der Bewilligungsauflagen», schreibt die Regierung abschliessend.












