Beim Europapokal-Spiel zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln kam es im September zu Krawallen. Jetzt wurden zwei Täter verurteilt.
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Das Hinspiel zwischen Nizza und Köln war wegen schwerer Krawalle mit rund einer Stunde Verspätung angepfiffen worden. - -
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Teilnehmer an den Krawallen rund um das Fussballspiel in Nizza wurden verurteilt.
  • Beide bekamen Bewährungsstrafen aufgebrummt.

Zwei Teilnehmer an den Fussball-Krawallen von Nizza im September 2022 sind am Dienstag vom Kölner Amtsgericht schuldig gesprochen worden. Ein 30-jähriger Kölner wurde wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dazu kam noch ein Verstoss gegen das Waffengesetz.

Ein 32-jähriger Mitangeklagter wurde mit einem Jahr Haft auf Bewährung bestraft. Dies für tateinheitlich begangenen schweren Landfriedensbruch mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess hatte bereits in der vergangenen Woche begonnen.

1. FC Köln gegen OGC Nizza von Krawalle überschattet

Beim Europa-Conference-League-Spiel des 1. FC Köln gegen OGC Nizza war es in Südfrankreich zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den rivalisierenden Fangruppen gekommen. Deshalb hatte die Begegnung mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt, darunter neun Polizisten.

Besonders bei dem 30-Jährigen stand eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung auf Messers Schneide, wie der Vorsitzende des Schöffengerichts sagte. Der Mann hatte während der Krawalle wegen eines Gewaltdelikts am Rande eines Fussballspiels unter laufender Bewährung gestanden.

«Ohne Wenn und Aber»-Geständnis zugutegehalten

«Sie sind einschlägiger Bewährungsversager», machte der Vorsitzende des Schöffengerichts deutlich. Das Gericht rechnete ihm aber sein «ohne Wenn und Aber» abgelegtes Geständnis an. Genauso wie die Untersuchungshaft, währenddessen er die Geburt seines Kindes verpasst hatte, aber auch seine freiwillige Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining.

Bei dem 32-Jährigen sei nach geständiger Einlassung und glaubhaft gemachter Distanzierung von der Ultra-Szene eine Bewährungsstrafe folgerichtig gewesen, laut Vorsitzendem. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Kölner Landgericht eingelegt werden.

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