Keine Verlängerung der Verjährungsfrist: WM-Prozess beendet

    DPA
    DPA

    Bellinzona,

    Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.

    Wolfgang Niersbach (M) erschien am 11. März vor dem Bundesstrafgericht im Schweizerischen Bellinzona. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa
    Wolfgang Niersbach (M) erschien am 11. März vor dem Bundesstrafgericht im Schweizerischen Bellinzona. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz wird es definitiv kein Urteil geben.
    • Am 27. April tritt die Verjährung ein, bis dahin ist der Prozess wegen Corona ausgesetzt.
    • Die Anklagten hätten Anspruch auf Entschädigung, wie ein Anwalt meinte.

    Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.

    «Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. An den materiellrechtlichen Verjährungsfristen wurde notrechtlich nichts geändert.» Dies teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit.

    Die Angeklagten hätten Anspruch auf Entschädigung, sagte Isenring. Das werde beantragt.

    Fifa-Fall verjährt am 27. April

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Krankenkasse
    1 Interaktionen
    Prämien-Treiber
    Pest
    1 Interaktionen
    Pest in Russland?

    MEHR IN SPORT

    Sanches
    Gewusst?
    frankrecih
    Italien siegt 3:1
    Schweizer Nati Nations League
    7 Interaktionen
    Das sagt Nau

    MEHR AUS BELLINZONA

    VBC Kanti Baden Volleyball
    Bellinzona TI
    schulhaus bethlehemacker flammehus
    1 Interaktionen
    Bellinzona TI
    Tessin
    2 Interaktionen
    Bellinzona