Keine Verlängerung der Verjährungsfrist: WM-Prozess beendet

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Bellinzona,

Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.

Wolfgang Niersbach (M) erschien am 11. März vor dem Bundesstrafgericht im Schweizerischen Bellinzona. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa
Wolfgang Niersbach (M) erschien am 11. März vor dem Bundesstrafgericht im Schweizerischen Bellinzona. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz wird es definitiv kein Urteil geben.
  • Am 27. April tritt die Verjährung ein, bis dahin ist der Prozess wegen Corona ausgesetzt.
  • Die Anklagten hätten Anspruch auf Entschädigung, wie ein Anwalt meinte.

Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben.

«Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. An den materiellrechtlichen Verjährungsfristen wurde notrechtlich nichts geändert.» Dies teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit.

Die Angeklagten hätten Anspruch auf Entschädigung, sagte Isenring. Das werde beantragt.

Fifa-Fall verjährt am 27. April

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