Die UEFA muss womöglich ihre Regelungen für Nachwuchsspieler überdenken. Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar sind.
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Rafael Leao (AC Milan) im Einsatz in der UEFA Champions League (Symbolbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die UEFA-Regeln für Nachwuchsspieler widersprechen zum Teil dem EU-Recht.
  • Bei der bestehenden Regelung liegt eine Diskriminierung vor.
  • Ausländische Nachwuchsspieler werden benachteiligt.

Die Regeln für Nachwuchsspieler der Europäischen Fussball-Union (UEFA) teilweise nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof.

Generalanwalt Maciej Szpunar argumentierte in Luxemburg, dass «die Nachwuchsspielerregelungen eine mittelbare Diskriminierung Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten bewirken können».

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Flaggen mit dem Logo der UEFA wehen im Garten des Hauptquartiers der Union. Foto: Soeren Stache/dpa - dpa-infocom GmbH

Der UEFA zufolge sind Spieler Nachwuchsspieler, wenn sie folgende Bedinungen erfüllen: Sie müssen mindestens drei Jahre lang von ihrem Verein oder einem anderen Verein in derselben nationalen Liga ausgebildet werden. Im Alter zwischen 15 und 21 Jahren. Vereine müssen demnach bei Clubwettbewerben der UEFA eine bestimmte Anzahl von Nachwuchsspielern in der Mannschaft haben.

Beschwerde aus Belgien

Der Generalanwalt argumentiert: Je jünger ein Spieler sei, desto grösser sei die Wahrscheinlichkeit, dass er seinen Wohnsitz an seinem Herkunftsort habe. Zwangsläufig seien es aber Spieler aus anderen EU-Staaten, die durch die Regelungen beeinträchtigt würden. Weil die Regeln vorschreiben, dass Nachwuchsspieler aus dem eigenen oder einem anderen Verein derselben nationalen Liga stammen müssten.

Hintergrund des Gutachtens ist ein Verfahren in Belgien. Ein Profifussballer und der Verein Royal Antwerpen hatten die Regelung beanstandet. Ihrer Ansicht nach wird die Möglichkeit eingeschränkt, Spieler, die die Voraussetzung lokaler oder nationaler Wurzeln nicht erfüllten, zu verpflichten.

UEFA will bei Regeln nachbessern

Die UEFA teilte auf Twitter mit, man nehme die Empfehlung des Generalanwalts zur Kenntnis: Dieser sagt, man solle die Wirksamkeit der bestehenden Regeln verbessern. Zudem hiess es, das Gutachten unterstütze die wichtige soziale und sportliche Aufgabe, Anreize für Fussballvereine zu schaffen. Weiters in die Ausbildung junger Spieler zu investieren und das Wettbewerbsgleichgewicht in Europa zu verbessern.

Generalanwalt Szpunar betonte jedoch, dass die Nachwuchsspieler nur aus dem eigenen Verein stammen und nicht hinzugekauft werden sollten.

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