GLKB-Verantwortlichkeitsklage wird vom Obergericht zurückgewiesen
Das Obergericht weist eine Schadensersatzklage der Glarner Kantonalbank ans Kantonsgericht zurück.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schadensersatzklage der GLKB wird zurückgewiesen.
- Die Bank äussert sich enttäuscht über den Entschluss.
- Die GLKB hatte 2010 eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte eingereicht.
Die Glarner Kantonalbank (GLKB) hat vor Gericht eine Abfuhr erlitten. Das Obergericht des Kantons Glarus hat die Schadenersatzklage des Instituts gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Die Bank prüft nun das weitere Vorgehen.
Das Obergericht begründe seinen Zwischenentscheid damit, dass erstinstanzlich mehrere zentrale Aspekte des Streitfalls nicht hinreichend geklärt worden seien, schreibt die GLKB in einer Mitteilung von Montag. Gegen den Zwischenentscheid des Obergerichts kann Berufung an das Bundesgericht eingereicht werden.
Die Glarner Kantonalbank zeigt sich über den Entscheid und die Tatsache, dass das Obergericht keinen Sachentscheid gefällt hat, sehr enttäuscht.
Chefs brachten Bank in Schieflage
Die Glarner Kantonalbank hatte im Jahr 2010 eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte eingereicht, wobei es sich um ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank handelte. Eingeklagt hatte die Bank die Führungsorgane wegen einer aggressiven Expansionspolitik unter dem ehemaligen Chef Bernt Arpagaus in den Jahren 2005 bis 2007.
Nach der gescheiterten, unfreundlichen Übernahme der Bank Linth brachten faule Kredite das Institut in Schieflage. 2008 musste die GLKB Wertberichtigungen von 97 Millionen Franken und einen Jahresverlust von rund 56 Millionen ausweisen.