Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm und einer deutschen Prostituierten geht in die nächste Runde.
Bernhard Diethelm SVP Bitchslap-Bernie
Die Causa Diethelm geht in die zweite Runde: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil gegen SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm Berufung eingereicht. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm muss noch einmal vor Gericht erscheinen.
  • Im Fall um den Streit mit einer Prostituierten reicht die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
  • Überdies wird Diethelm im Frühling nicht zur Wiederwahl in den Kantonsrat antreten.
Ad

Bernhard Diethelm, SVP-Kantonsrat aus Vorderthal SZ, wurde im Juni 2023 zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Vorfall drehte sich um eine Auseinandersetzung mit einer Prostituierten: Die Verhandlung über das vereinbarte Honorar für sadomasochistische Rollenspiele endete in einem heftigen Streit.

Trotz der Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin nach vier Jahren unbedingter Haft entschied sich das Gericht anders. Es lehnte den schwersten Anklagepunkt – Vergewaltigung – ab.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nun definitiv Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich eingelegt. Dies bestätigt sie auf Anfrage des «Boten der Urschweiz»: Damit geht der Fall Diethelm in die zweite Runde.

Staatsanwaltschaft hält an Berufung fest

Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegen hatte, entschied sich die Staatsanwaltschaft dazu, definitiv an die zweite Gerichtsinstanz zu gelangen. Ob auch Diethelms Verteidiger Berufung einlegen wird, ist noch unklar.

Bernhard Diethelm SVP Bitchslap-Bernie
SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm wird im Frühling nicht zur Wiederwahl antreten. (Symbolbild) - keystone

Mitte letzter Woche kündigte Bernhard Diethelm zudem an, dass er im Frühling nicht mehr für den Kantonsrat kandidieren werde. Ob dieser Schritt mit dem bevorstehenden Prozess zusammenhängt, liess Diethelm unbeantwortet.

Teilerfolg für Diethelm vor Bezirksgericht im Juni

Vor dem Bezirksgericht wurde Diethelm vorgeworfen, eine Prostituierte so schwer misshandelt zu haben, dass sie in Lebensgefahr war. Er wehrte sich jedoch erfolgreich gegen diese Anschuldigungen und wurde vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung und Nötigung freigesprochen.

Finden Sie es richtig, dass Bernhard Diethelm nicht zur Wiederwahl antritt?

Er bestätigte lediglich, die Frau «als Reaktion auf einen Biss geschubst zu haben». Trotzdem wurde er wegen mehrfacher Tätlichkeiten, einfacher Körperverletzung und verbotener Pornografie schuldig gesprochen. Dafür erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 12'000 Franken und ein Bussgeld von 1000 Franken.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VergewaltigungFrankenGerichtHaftSVPStaatsanwalt