Finanzpolitik

Zwei Streichungsanträge für den St. Galler Lotteriefonds

Die Finanzkommission des St. Galler Kantonsrats spricht sich für einen Sonderkredit aus und lehnt zwei Beiträge ab.

St. Galler Kantonsrat
Der St. Galler Kantonsrat berät in der Junisession über das enttäuschende Rechnungsergebnis. - Keystone

Die Finanzkommission des St. Galler Kantonsrats hat sich für einen Sonderkredit ausgesprochen und lehnt zwei Beiträge aus dem Lotteriefonds ab. Die Rechnung mit einem operativen Minus von 243 Millionen Franken empfiehlt sie zur Genehmigung.

Die Finanzkommission habe das negative Rechnungsergebnis zur Kenntnis genommen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Zu den Gründen gehörten unter anderem tiefere Steuereinnahmen oder Mehraufwände bei den Hospitalisationen.

Zustimmung zum Sonderkredit

Zustimmung gibt es für einen Sonderkredit in der Höhe von 15 Millionen Franken, der für die Weiterentwicklung des kantonalen Rechnungswesens und des Finanzmanagements vorgesehen ist. Die Kommission erhofft sich «spürbare Effizienzgewinne».

Weiter beantragt die Kommission die Streichung von zwei von insgesamt 81 Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Dabei handelt es sich zum einen um das Projekt «Spatz», mit dem die lokale Bevölkerung in kleinen Gemeinden mit aktuellen Nachrichten und Veranstaltungsinformationen versorgt werden soll.

Kritik an Projekt «Spatz»

Für die Weiterentwicklung rechnet «Spatz» mit Gesamtkosten von 1,2 Millionen Franken. Der Lotteriefonds hätte sich mit einer Anschubfinanzierung von 200'000 Franken beteiligt. Die Kommission kritisiert den geringen Anteil an Eigenleistungen. Die Einhaltung des Kriteriums Gemeinnützigkeit sei fraglich.

Beim zweiten Streichungsantrag geht es um 10'000 Franken für die Veranstaltungsreihe «Baustellen der Demokratie» der Anny-Klawa-Morf-Stiftung. Geplant sind drei Abendveranstaltungen im Kanton St. Gallen. Eines der Themen wäre «Populismusmehrheiten in der Demokratie – Herausforderungen und Gefahren».

Streichungsantrag wegen Stiftungszweck

Für die Finanzkommission ist «der Stiftungszweck der Beitragsempfängerin» der Grund für den Streichungsantrag. Auf der Homepage der Stiftung heisst es zu den Zielen: Die Stiftung stehe «für eine progressive politische Bildung in der Schweiz».

Kommentare

User #2257 (nicht angemeldet)

Die genauen Gründe sind nicht vollzählig aufgeführt.

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