Der Zürcher Kantonsrat lehnte die Einführung von Lohngleichheitsanalysen zwischen Männern und Frauen für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ab.
Im Kanton Zürich bleiben Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern weiterhin dazu verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. - keystone

Der Zürcher Kantonsrat hat die Einführung von Analysen für Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen für Firmen ab 50 Angestellten abgelehnt. Damit gilt im Kanton Zürich weiterhin die Regelung des Bundes, die solche Analysen ab 100 Angestellten verlangt.

Der Kantonsrat lehnte am Montag eine entsprechende Motion von SP, Grünen, AL und GLP mit 90 zu 78 Stimmen ab. SVP, FDP, Mitte und EVP stimmten gegen den Vorstoss.

Gegner zweifeln an der Zuständigkeit des Kantons

Laut den Befürworterinnen und Befürworter des Vorstosses erfasst die aktuelle Regelung nur rund 44 Prozent aller Angestellten in der Schweiz. Eine Mehrheit der Beschäftigen arbeite in Betrieben mit weniger als 100 Angestellten und werde deshalb von den Lohngleichheitsanalysen gar nicht erfasst.

Gegnerinnen und Gegner bezweifelten unter anderem, dass der Kanton Zürich zu diesem Thema überhaupt eine eigene Regelung erlassen darf, die von derjenigen des Bundes abweicht.

Regierungsrat spricht sich gegen Motion aus

Der Regierungsrat sprach sich gegen die Motion aus. «Es braucht nicht zusätzliche Lohngleichheitsanalysen, sondern andere Massnahmen wie etwa Schulungen für die Verantwortlichen in den Unternehmen», sagte die zuständige Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP).

Jacqueline Fehr (SP)
Jacqueline Fehr (SP) leitet die Zürcher Justizdirektion. (Archivbild) - keystone

Mit den betriebsinternen Lohngleichheitsanalysen wird untersucht, wie gross die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen mit gleichwertiger Arbeit sind.

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