Der Zuger Regierungsrat wird von Vorwürfen der ungetreuen Amtsführung nicht schuldig gemacht.
Zuger Kantonsratsaal
Zuger Kantonsratsaal bei einer Kantonsratssitzung. - Keystone
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Der Zuger Regierungsrat hat bei von der Partei für Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (Parat) kritisierten Spesenabrechnungen korrekt gehandelt. Er hat sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht der ungetreuen Amtsführung schuldig gemacht.

Parat hatte Mitte März gegen alle Regierungsmitglieder des Kantons Zug eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf ungetreue Amtsführung eingereicht. Die Staatsanwaltschaft habe den Tatvorwurf auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft, teilten die Strafverfolgungsbehörden am Freitag mit.

Die Staatsanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, dass der Straftatbestand «in keiner Weise» erfüllt sei und der Vorwurf nicht zutreffe, hiess es in der Mitteilung. Sie habe deswegen kein Strafverfahren eröffnet und sämtliche Anzeigen mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt.

Kein Verfahren gegen Zuger Regierungsmitglieder

Zur Begründung schrieben die Strafverfolgungsbehörden, dass die monierten Kreditbelastungen «gesetzlich hinreichend» abgestützt seien. Die entsprechenden Regierungsbeschlüsse seien seit mindestens 30 Jahren vom Kantonsrat und der Staatswirtschaftskommission mitgetragen worden.

Parat hatte dem Regierungsrat vorgeworfen, gemeinsame Essen und Retraiten separat abgerechnet zu haben, obschon Verpflegung und Übernachtungen mit einer Pauschale abgegolten seien. Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder wegen Spesenabrechnungen hatte es Anfang Jahr auch im Kanton Bern gegeben.

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