Zug übernimmt ab August einen Drittel der Kinderbetreuungskosten
Familien im Kanton Zug werden finanziell entlastet: Ab August 2026 zahlt der Kanton einen Drittel der Betreuungskosten für Kinder in Kitas und Tagesfamilien. Mit der Kantonspauschale soll unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt werden.

Der Zuger Regierungsrat hat die revidierte Kinderbetreuungsverordnung verabschiedet, wie er am Donnerstag mitteilte.
Laut dem Communiqué haben Erziehungsberechtigte von Kindern ab drei Monaten, die im Kanton Zug wohnen und in einer Kita oder Tagesfamilie betreut werden, Anspruch auf die Pauschale. Voraussetzung ist, dass die Eltern erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren.
Die Pauschale wird direkt an die Familien ausbezahlt und ist unabhängig vom Einkommen, hiess es weiter. Sie ergänzt die bestehenden Betreuungsgutscheine der Gemeinden. Die Gesuchstellung erfolgt über eine Online-Plattform, die aufgeschaltet wird.
Gleichzeitig sollen laut der Mitteilung Qualitätsstandards für die Betreuungseinrichtungen vereinheitlicht und die Gemeinden zu einem bedarfsgerechten Angebot verpflichtet werden.
Der Zuger Kantonsrat hatte das Kinderbetreuungsgesetz im Januar 2025 mit 50 zu 25 Stimmen gutgeheissen.






