Stadt Bern

    Weiterhin nur zwei Sonntagsverkäufe im Kanton Bern

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Im Kanton Bern bleibt es bei zwei Sonntagsverkäufen pro Jahr. Das haben die Stimmberechtigten in einer Referendumsabstimmung beschlossen.

    Bern Abstimmung Sonntagsverkäufe
    Zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr reichen aus, finden die Stimmberechtigten des Kantons Bern. - sda

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Berner Stimmvolk lehnt die Erhöhung der Sonntagsverkäufe ab.
    • Rund 54 Prozent stimmten gegen zwei weitere verkaufsoffene Sonntage.
    • Ja sagten die Berner hingegen zu einem verbesserten Jugendschutz vor dem Rauchen.

    Mit 53,9 Prozent Nein-Stimmen lehnte die Berner Stimmbevölkerung eine Erhöhung auf vier verkaufsoffene Sonntage ab. Das Referendum gegen die Änderung des kantonalen Handels- und Gewerbegesetzes hatten die Gewerkschaften ergriffen. Und wurde unterstützt von linken, grünen und christlichen Parteien.

    Sie wollten das Verkaufspersonal vor mehr Sonntagsarbeit schützen und fanden mit diesem Argument eine Mehrheit im Volk. Die Befürworter machten vergeblich geltend, zusätzliche Sonntagsverkäufe könnten den coronageplagten Detailhandel stärken und die Innenstädte beleben.

    173'316 Stimmberechtigte legten ein Nein in die Urne, 148'448 ein Ja. Die Stimmbeteiligung betrug 45,4 Prozent, wie die Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.

    Ständerat lehnt zwölf Sonntagsverkäufe ab

    Die Anzahl Sonntagsverkäufe variiert von Kanton zu Kanton. Nach Bundesrecht können die Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen das Verkaufspersonal ohne Bewilligung beschäftigt werden darf. Doch längst nicht alle Kantone schöpfen das Kontingent aus.

    Auf Bundesebene wird zurzeit diskutiert, den Kantonen wegen der Corona-Krise 2021 und 2022 sogar zwölf Sonntagsverkäufe zu ermöglichen. Der Ständerat lehnte dies letzte Woche knapp ab, der Nationalrat entscheidet an diesem Montag.

    e zigaretten risiko
    Ein Mann raucht eine elektrische Zigarette. - Keystone

    Gutgeheissen haben die Stimmberechtigten des Kantons Bern einen verbesserten Schutz der Jugend vor dem Rauchen: Für E-Zigaretten gelten neu die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für herkömmliche Raucherwaren. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine «E-Zigis» mehr kaufen. Dasselbe gilt für Hanfzigaretten und Schnupftabak.

    Eventualvorlage kommt durch

    Die Neuerung war völlig unbestritten. Weil sie ebenfalls das Handels- und Gewerbegesetz betrifft, wurde sie dem Volk zusammen mit den Sonntagsverkäufen vorgelegt. Und im Rahmen der sogenannten Hauptvorlage abgelehnt.

    Die Gegner der Sonntagsverkäufe hatten aber dafür gesorgt, dass auch eine sogenannte Eventualvorlage vors Volk kam. Diese enthielt nur die Neuerung bei den E-Zigaretten und wurde mit 230'281 Ja- zu 85'506 Nein-Stimmen angenommen.

    Mit strengeren Regeln für E-Zigaretten befasst sich auch Bundesbern. Doch eine nationale Lösung ist frühestens Mitte 2023 zu erwarten. Mehrere Kantone haben die Gesetzeslücke deshalb in Eigenregie geschlossen, zu ihnen gehört nun auch der Kanton Bern.

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