Eine Idee der Grünliberalen Partei im Kanton Aargau gibt zu reden: Jeder Aargauer, der eine Waffe kaufen möchte, soll vorher einen psychologischen Test absolvieren. Waffenlobbyisten laufen Sturm.
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In vielen Kantonen wurden seit dem Ukraine-Krieg sehr viele Waffenscheine erworben (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Aargau fordert die GLP, dass Personen vor dem Waffenkauf ein psychologisches Gutachten ablegen müssen.
  • Die Forderung hat damit zu tun, dass im Kanton Aargau in den letzten fünf Jahren der Waffenerwerb um satte 40 Prozent zugenommen hat.
  • Die Waffenlobby ist entsetzt und sieht die Interpellation als Angriff auf den «unbescholtenen Bürger».

Die Aargauer rüsten sich vermehrt mit Waffen aus. Waren es im Jahr 2012 noch 3077 ausgestellte Waffenerwerbsscheine, stieg die Zahl im vergangenen Jahr bereits auf 5117. Das entspricht einer Zunahme von 40 Prozent!

Diese Zunahme kann laut «Tele M1» nicht einfach mit mehr Sportschützen in Verbindung gebracht werden, vielmehr sieht es danach aus, als ob immer mehr Personen eine Schusswaffe aus Angst oder zum Selbstschutz kaufen würden.

Verschärfung des Waffenererwerbs gefordert

Die GLP-Grossrätin Barbara Portmann-Müller fordert deshalb, dass die aargauische Regierung eine Verschärfung der Regelung zum Waffenerwerb prüft. Portmann-Müller möchte, dass Personen beim Schusswaffenkauf ein Arztzeugnis vorlegen müssen, dass beweist, dass sie nicht psychisch angeschlagen oder traumatisiert sind.

«Man kauft die Waffen mit Hintergedanken. Diese können durchaus legitim sein, aber es gibt auch kritische Hintergedanken», sagt sie zum Regionalsender.

«Ziehlt nur auf den unbescholtenen Bürger»

Natürlich kommt diese Forderung bei Sportschütze und SVP-Grossrat Christoph Riner nicht gut an. Eine höhere Hürde für den Erwerb einzuführen, nur weil die Anzahl Erwerbsscheine gestiegen ist, sei keine Lösung, so Riner gegenüber «Tele M1». «Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass Waffenbesitzer, Schützen und Jäger unter Generalverdacht gestellt werden.»

In der Interpellation sei kein Wort des kriminellen oder illegalen Waffenhandels erwähnt. «Sie zielt nur auf den unbescholtenen Bürger, der sich ans Gesetz hält», so Riner.

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