Vorlage abgelehnt: Kein Ausländerstimmrecht in Ausserrhoden
Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell Ausserrhoden lehnten die Einführung des Ausländerstimmrechts auf kantonaler Ebene ab.

Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben am Sonntag der totalrevidierten Kantonsverfassung deutlich zugestimmt.
Die komplett überarbeitete Verfassung fand mit 13'891 Ja- (77,8 Prozent) zu 3960 Nein-Stimmen (22,2 Prozent) eine Mehrheit. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,2 Prozent.
Die neue Verfassung tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft und löst jene aus dem Jahr 1996 ab. Die Ausserrhoder Regierung begründete die Totalrevision mit grundlegenden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen.
Die überarbeitete Verfassung sieht unter anderem ein fakultatives Finanzreferendum vor. Eine Ombudsstelle soll als Beratungsstelle für Private bei Konflikten mit Behörden dienen.
Angestellte des Kantons, die Missstände in der kantonalen Verwaltung aufdecken, sollen durch einen sogenannten Whistleblower-Artikel vor Nachteilen geschützt werden. Zudem wird der Klimaschutz in der Verfassung verankert.
Kein Ausländerstimmrecht in Ausserrhoden
Parallel zur Verfassung stimmten die Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder über die Einführung des Ausländerstimmrechts ab.
Diese Vorlage wurde mit 12'831 Nein- (72,8 Prozent) zu 4798 Ja-Stimmen (27,2 Prozent) abgelehnt.
Appenzell Ausserrhoden wäre der erste Deutschschweizer Kanton gewesen, der Ausländerinnen und Ausländern das Abstimmen auf kantonaler Ebene ermöglicht hätte.
Auch der Kanton Waadt lehnte am Sonntag eine Volksinitiative zur Einführung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene ab. Der Nein-Anteil betrug dort 64,8 Prozent.








