Verwendung der Wappen von Aargauer Gemeinden soll geregelt werden
Im Kanton Aargau soll die Verwendung der Wappen des Kantons, der Bezirke und der Ortschaften genauer geregelt werden.

Der Regierungsrat will eine entsprechende Forderung aus den Reihen der SVP umzusetzen. Für den Kanton und die Gemeinden sei es wichtig, den Gebrauch des eigenen Wappens regeln und kontrollieren zu können, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion von Désirée Stutz (SVP) fest. Im Aargau bestehe derzeit keine Regelung zur Verwendung dieser Wappen.
Es existiere lediglich ein Beschluss des Regierungsrats über Standesfarbe, Wappen und Siegel des Kantons aus dem Jahr 1803. Zudem regle das Gemeindegesetz die Führung und Änderung der Namen, Wappen und Siegel der Gemeinden.
Bundesgesetz fordert Konkretisierungen
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen von 2013 sind die Kantone aufgefordert, die Wappenschutzgesetzgebung des Bundes zu konkretisieren, wie es in der Stellungnahme heisst. Es geht etwa um den Gebrauch des Kantonswappens, um die Klageberechtigung oder um das Weiterbenützungsrecht.
Der Regierungsrat zeigt sich bereit, entsprechende Ausführungsbestimmungen auszuarbeiten. Er würde dann auch die Frage klären, ob nicht kommerziell tätige Personen und Vereine die Wappen verwenden können. Dies forderte die Motionärin. Die Vor- und Nachteile einer solchen Ausdehnung wären dabei sorgfältig abzuwägen und allfällige Schranken festzulegen, wie der Regierungsrat festhält.
Mehr Anfragen zur Verwendung erwartet
Er geht davon aus, dass es künftig mehr Anfragen von Firmen, Vereinen und Privaten zur Verwendung der Aargauer Fahne geben wird. Das Staatsarchiv Aargau führt ein Wappenverzeichnis und ist verantwortlich für die Mitteilung sämtlicher geschützter öffentlicher Zeichen im Kanton an das Institut für geistiges Eigentum.
Grossrätin Stutz schrieb in ihrer Motion, wer das Wappen von Bezirken oder Gemeinden vorsätzlich oder unrechtmässig benutze, riskiere eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Unrechtmässiger Gebrauch weit verbreitet
Eine einfache Internet-Recherche zeige, dass zahlreiche Vereine, Organisationen und Personen die Wappen von Kanton, Bezirk und Gemeinden verwenden. Stutz: «Dies lässt darauf schliessen, dass die Regelung den wenigsten Personen bekannt ist und die Verwendung der Wappen in der Praxis geduldet wird.»






