Vertretung von Solothurner Kantonsrätinnen im Mutterschutz kommt
Kantonsrätinnen aus dem Kanton Solothurn können sich künftig vertreten lassen, wenn sie Mutter werden. Das Volk hat entsprechenden Vorlagen zugestimmt.

Frischgebackene Mütter können sich künftig im Solothurner Kantonsrat zwischen drei und zwölf Monaten vertreten lassen. Das Volk hat beide Vorlagen dazu – die Änderung der Kantonsverfassung und die Änderung des Kantonsratsgesetzes – klar angenommen.
Die Stimmberechtigten hiessen die Änderung der Kantonsverfassung mit einem Ja-Stimmenanteil von 58,6 Prozent gut (Ja: 56'188, Nein: 39'578). Die Stimmbeteiligung betrug 53,3 Prozent, wie die Staatskanzlei Solothurn am Sonntag mitteilte.
Die entsprechende Änderung des Kantonsratsgesetzes fand mit einem Ja-Stimmenanteil von 58,6 Prozent eine Mehrheit (Ja: 56'007, Nein: 39'544)

Mit der Annahme der beiden Vorlagen rückt dann jene Person in den Kantonsrat nach, die auf der Wahlliste der Kantonsratswahlen auf dem ersten Ersatzplatz liegt. Sie hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die Frau, die sie vertritt.
FDP und SVP waren gegen die Vorlage, weil eine Stellvertretung für wenige Monate sinnlos sei. Die restlichen Parteien befürworteten die Vorlage, weil sie die Vereinbarkeit von Familie und Politik fördere.






