Die St. Galler Stimmberechtigten haben entschieden, ab dem 1. Januar 2019 gilts ernst: wer sich dann verhüllt, muss mit mit einem Verfahren rechnen.
Touristinnen mit Kopftuch vor einer Schweizer Nationalflagge auf dem Jungfraujoch im Berner Oberland.
Touristinnen mit Kopftuch vor einer Schweizer Nationalflagge auf dem Jungfraujoch im Berner Oberland. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2019 gilt das Verhüllungsverbot in St. Gallen.
  • Polizisten werden keine Busse ausstellen können, sondern müssen eine Anzeige einreichen.

Das St. Galler Verhüllungsverbot ist ab dem 1. Januar 2019 in Kraft. Das haben die Stimmberechtigten aus dem Kanton St. Gallen bei der Abstimmung am 23. September entschieden: sie sagten mit 73'830 zu 36'948 Stimmen deutlich Ja zur Vorlage. Ab dem nächsten Jahr werden Verstösse verzeigt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Das Verhüllungsverbot umfasst jegliche Verhüllung, die «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Diese Bedrohung oder Gefährdung wird in jedem Fall einzeln berurteilt.

Laut «FM1 Today» können die Bussen aber nicht sofort ausgestellt werden. Die Polizeibeamten können lediglich die Personalien aufnehmen und den Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen, die dann ein Verfahren einleiten muss.

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