Im Kanton St. Gallen sind die Stimmenden mehrheitlich für ein Verbot von Gesichtsverhüllungen.
Niqab Schweiz
Asma, Touristin aus Riad, Saudi-Arabien, mit Niqab, sitzt in einem Restaurant. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton St. Gallen ist das Tragen eines Niqab künftig verboten.
  • Bei der Abstimmung zum Verhüllungsverbot sagen die St. Galler deutlich Ja.

Der Kanton St. Gallen verbietet das Burka-Tragen in der Öffentlichkeit. Die Stimmberechtigten sagten mit 73'830 zu 36'948 Stimmen deutlich Ja zur Vorlage. St. Gallen ist der zweite Kanton nach dem Tessin mit einem Burka-Verbot.

35,8 Prozent Stimmbeteiligung

Zur Abstimmung kam es, weil die Jungsozialisten und die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Der Kantonsrat hatte das Gesichtsverhüllungs-Verbot Ende 2017 mit den Stimmen von SVP und CVP beschlossen. Die FDP und das linksgrüne Lager waren dagegen.

Bestraft wird künftig, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.

Die St. Galler Stimmbürger nehmen das Burka-Verbot an.
Die St. Galler Stimmbürger nehmen das Burka-Verbot an. - Nau

Ein «Gesetz für die Galerie»

Die SVP erhofft sich vom Verbot eine präventive Wirkung. Auch CVP-Vertreter sprachen sich dafür aus: Eine solche Ausdehnung des bestehenden Vermummungsverbots mache Sinn und entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung.

Die Gegner – FDP, SP, Grüne und GLP – sprachen von einem «Gesetz für die Galerie». Zudem sei es bereits heute strafrechtlich verboten, eine Frau zum Tragen einer Burka zu zwingen. Das neue Gesetz sei überflüssig und vage formuliert. Die Umsetzung wäre komplett willkürlich.

Zweiter Kanton nach dem Tessin

Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, das seit zwei Jahren in Kraft ist, trifft vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum gebüsst.

Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa 10 verhüllte Gesichter registriert. Fälle von verschleierten Frauen sind an einer Hand abzuzählen.

Bundesrat will Regeln verschärfen

Das Thema Verhüllungsverbot ist auch auf nationaler Ebene aktuell. Das «Egerkinger Komitee» lancierte die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Diese verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf.

Dem Bundesrat geht diese Burka-Initiative zu weit. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die bewährte kantonale Regelungsautonomie ein. Er will es weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden.

In einem Gegenvorschlag zeigt er sich aber bereit, die Regeln zu verschärfen. Zum einen sollen Kontakte mit bestimmten Behörden nur unverhüllt stattfinden dürfen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, unter Strafe gestellt werden.

Seit Ende Juni läuft dazu die Vernehmlassung. Danach kommt die Vorlage vors Parlament. Über Initiative und Gegenvorschlag abgestimmt wird voraussichtlich erst 2019.

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