Uri soll ein neues Sozialhilfegesetz erhalten
Nach dem Nein an der Urne im Mai 2025 hat die Urner Regierung das Sozialhilfegesetz überarbeitet. Entschärft wurden dabei unter anderem die umstrittenen Punkte zum Vermögensverzicht und zur Sozialinspektion.

Der Landrat debattiert die Vorlage am Mittwoch in der ersten Lesung. Die Schlussabstimmung folgt nach der zweiten Lesung.
Ein Kritikpunkt der Abstimmungsvorlage war der geplante Vermögensverzicht. Wer in den zehn Jahren vor einem Sozialhilfegesuch Vermögen verschenkt oder übertragen hätte, hätte sich dieses anrechnen lassen müssen. Neu soll die Frist von zehn auf drei Jahre verkürzt werden und nur noch bei missbräuchlichem Vorgehen gelten.
Kritisiert wurde ferner die Überwachung durch Sozialinspektoren. In der neuen Vorlage sollen diese stark reglementiert werden. Eine Sozialinspektion soll ausschliesslich im Einzelfall und als letztes Mittel eingesetzt werden.
Das Urner Sozialhilfegesetz ist seit 1998 in Kraft und wurde zuletzt 2013 angepasst.






