Fremdsprachige, die sich zu wenig um die Integration ihrer Kinder bemühen, sollen Deutschkurse oder Übersetzungskosten selber bezahlen.
Thurgau Grosser Rat
Blick in den Saal des Grossen Rates des Kantons Thurgau im Rathaus Weinfelden TG. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Thurgau will die Bundesverfassung ändern.
  • Deutschkurse für Fremdsprachige sollen nicht immer gratis sein.

Eine Standesinitiative aus dem Thurgauer Grossen Rat verlangt, dass Fremdsprachige, die sich zu wenig um die Integration ihrer Kinder bemühen, die Kosten für Deutschkurse oder Übersetzungen selber übernehmen müssen. Dies würde eine Änderung der Bundesverfassung erfordern.

Der Rat sprach sich heute Mittwoch nach rund einstündiger Diskussion mit 66 zu 55 Stimmen für die Standesinitiative aus. Mit dieser soll die bisher in der Verfassung verankerte Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts relativiert werden. GLP, BDP, SVP, EDU und ein Teil der CVP-EVP-Fraktion stimmten Ja.

Die Regierung lehnte die Standesinitiative ab. Die heutigen Integrationskonzepte im Thurgau seien zielführender als eine Standesinitiative, die «mit dem zentralen Grundrecht des Kindes auf unentgeltlichen Grundschulunterricht kollidiert». Gegner der Initiative im Rat sprachen von Zwängerei.

Vom Bundesgericht zurückgepfiffen

Mit der Standesinitiative versucht der Thurgau auf Umwegen doch noch zu erreichen, was das Bundesgericht Ende 2017 untersagt hatte. Die Lausanner Richter hoben damals Regelungen im Thurgauer Volksschulgesetz auf, wonach die Schulen von den Eltern für Deutschkurse ihrer Kinder und für obligatorische Lager und Exkursionen Beiträge verlangen dürften.

Die Bestimmungen seien unvereinbar mit dem Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht, wie ihn Artikel 19 der Bundesverfassung (BV) garantiert, heisst es im Bundesgerichtsurteil. Eine Änderung eben dieses Artikels strebt das Thurgauer Parlament nun mit der Standesinitiative an.

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