Thurgau entscheidet an der Urne über neues Wahlsystem
Im Thurgau haben die Parteien GLP, Grüne, EVP, EDU und Aufrecht eine Volksinitiative zur Einführung des Doppelproporzes nach Pukelsheim für die Wahlen des Kantonsparlaments zustande gebracht. Sie bezeichnen das System als demokratischer und transparenter.

Das «doppelproportionale Zuteilungsverfahren», das vom Mathematiker Friedrich Pukelsheim entwickelt wurde, bilde den Wählerwillen besser ab, argumentierten die Initianten. Ihre Volksinitiative reichten sie schliesslich im März mit 4386 gültigen Unterschriften ein – nötig waren 4000.
Mit dem verlangten neuen Wahlsystem fielen Listenverbindungen weg. Dadurch würden auch keine Restmandate mehr durch Zufall verteilt. Jede Partei erhalte den Sitzanteil, der ihrem Wähleranteil tatsächlich entspreche, argumentierten die Initianten weiter. Bereits zehn andere Kantone haben dieses Wahlverfahren eingeführt.
Der Grosse Rat diskutierte das Thema im März 2025 anlässlich einer Interpellation. Vertreterinnen und Vertreter der grossen Parteien SVP, SP, Mitte und FDP, welche auch traditionsgemäss in der Regierung vertreten sind, sprachen sich dagegen aus.
Argumentiert wurde beispielsweise damit, dass mit den aktuellen Bezirksgrössen der Wählerwille bereits genügend präzise abgebildet werde. Sie äusserten zudem ihre Sorge über eine zu starke Zersplitterung des Parlaments durch Kleinstparteien.
Die Befürworterinnen und Befürworter des Systemwechsels warfen den grossen Parteien daraufhin vor, sich an ihre Macht krallen zu wollen, statt dem Wählerwillen besser Rechnung zu tragen.
Obwohl die Thurgauer Regierung dem Doppelproporz nach Pukelsheim in einer damaligen Interpellationsantwort eine «hohe Abbildungsgenauigkeit» attestierte, lehnte sie die Einführung ebenfalls ab. Kleinere Parteien würden bei der Sitzverteilung unter Umständen zwar besser berücksichtigt, im Thurgau hätten diese aber bereits heute die Möglichkeit, einen Sitz im Kantonsparlament zu erringen, lautete die Argumentation.
Als nächstes wird sich der Thurgauer Grosse Rat mit der Volksinitiative befassen müssen. Später entscheidet das Stimmvolk über eine allfällige Einführung dieses Wahlsystems.






