Teamleistungen am Triemli wurden aus «Führungsreserve» bezahlt
Aufatmen am Zürcher Triemli-Spital: Zwar hat die Finanzkontrolle bei der Buchung, der Berechnung und dem Verwendungszweck der Arzthonorare Mängel aufgedeckt. Aber es gibt keine Belege, dass das Stadtspital geschädigt wurde.

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Dies teilte das Gesundheits- und Umweltdepartement (GUD) der Stadt Zürich am Donnerstag mit. Die Missstände waren im Februar publik geworden, und hatten dazu geführt, dass die arg kritisierte GUD-Vorsteherin Claudia Nielsen (SP) bei den Erneuerungswahlen im März nicht mehr antrat.
Im Februar stand der definitive Bericht der Finanzkontrolle noch aus. Aber Nielsen sagte schon damals, sie gehe davon aus, dass kein böser Wille zu beklagen sei, sondern Pflicht- und Reglementsverletzungen im finanziellen Bereich.
Die Zürcher Finanzkontrolle hat für das Jahr 2015 die Prozesse des Stadtspitals Triemli zur Verbuchung der Honorare für die stationäre Behandlung von privat und halbprivat versicherten Patientinnen und Patienten geprüft. Dabei hat sie Abweichungen von den geltenden Regelungen beanstandet, insbesondere die Berechnung des «Spitalabzugs», die Verwendung der «Führungsreserve» sowie diverse buchhalterische Fehler.
Aufgrund der vorgenommenen Abklärungen ergeben sich «keine Belege für einen möglichen finanziellen Schaden» für das Triemli oder die Stadt, heisst es in der Mitteilung.
Fragwürdige Verwendung der «Führungsreserven»
Die Ärztinnen und Ärzte des Triemli erwirtschaften mit der stationären Behandlung von privat und halbprivat versicherten Patientinnen und Patienten Honorare. Mindestens 50 Prozent der Honorareinnahmen soll in die Betriebsrechnung des Triemli (Spitalabzug) einfliessen, der andere Teil steht den honorarberechtigten Ärztinnen und Ärzten zu.
2015 betrug dieser Anteil 15,7 Millionen Franken. Der Betrag fliesst in die Honorarpools der Kliniken und Institute, wo er nach unterschiedlichen Schlüsseln (Poolreglemente) verteilt wird. Bis zu 10 Prozent des Pools können als «Führungsreserve» verwendet werden, um besondere Leistungen zu honorieren.
Die Verwendungszwecke der «Führungsreserve» sind ebenfalls in den Poolreglementen definiert. Die Finanzkontrolle bemängelt «die nicht zweckkonforme Verwendung» der «Führungsreserve». So wurden nebst Auszahlungen für besondere Leistungen auch Zahlungen ohne eindeutige Rechtsgrundlage, wie zum Beispiel für nicht-ärztliche Mitarbeitende, Weiterbildungen, Teamevents, Marketingmassnahmen und Sachleistungen getätigt.
Mit der Mehrheit der Ausgaben aus der «Führungsreserve» wurden Teamleistungen honoriert. Sie kamen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kliniken und Institute zu.
Einzelne Zahlungen mit «persönlichem Verwendungszweck»
Einzeln kam es zu Zahlungen mit persönlichem Verwendungszweck. Dies seien «absolute Einzelfälle», heisst es in der Mitteilung. Man rechne mit weniger als 20 Fällen in den letzten zwei Jahren mit Beträgen unter 1000 Franken pro Fall. Diese Beträge würden «konsequent zurückgefordert».
Bereits Nielsen hatte noch erste Sofortmassnahmen getroffen. So wurden Auszahlungen aus der «Führungsreserve», die nicht mit geltenden städtischen Regelungen übereinstimmen, gestoppt und buchhalterische Fehler behoben.
Unklare und veraltete Rechtsgrundlagen
Um volle Transparenz zu schaffen, wurden zudem eine juristische und eine buchhalterische Abklärung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Finanzkontrolle und der zusätzlich eingeholten Expertisen verdeutlichen, dass die wesentlichen Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 1997 «unklar und nicht mehr zeitgemäss» sind.
Langfristig braucht es gemäss Mitteilung «eine grundlegende Überarbeitung und ein neues Konzept» für die Honorarregelung beziehungsweise für die Gesamtentschädigung der Ärztinnen und Ärzte. Kurzfristig müssen Übergangsregelungen geschaffen werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und gleichzeitig eine betrieblich praktikable und kontrollierbare Anwendung für das Triemli zu ermöglichen.
-Mitteilung der SDA (mis)






