Stadt ruft zum freiwilligen Verzicht von Feuerwerk auf
Für den Erlass von flächendeckenden Feuer- und Feuerwerksverboten ist das Regierungsstatthalteramt zuständig. Für den Verwaltungskreis Thun erliess der zuständige Regierungsstatthalter bis zum 31. Juli 2018 kein solches Verbot.

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Einzig untersagt ist das Abbrennen von Höhenfeuern. Der Vorsteher der Direktion Sicherheit und Soziales und die Abteilung Sicherheit bitten die Bevölkerung jedoch aufgrund der Trockenheit, freiwillig auf Feuer und Feuerwerkskörper zu verzichten.
Zudem erinnert die Stadt Thun an das städtische Ortspolizeireglement, das seit 2006 das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk in der Innenstadt ganzjährig verbietet.
-Mitteilung der Stadt Thun (mis)






