Stadt Luzern soll ältere Mitarbeitende länger beschäftigen können
Der Luzerner Stadtrat hat das Personalreglement überarbeitet und will es per 1. Januar 2027 anpassen. Die bisherige Altersgrenze von 68 Jahren soll aus dem Personalreglement gestrichen werden.

Die Altersgrenze werde damit flexibler geregelt, hiess es in der Mitteilung der Stadt am Dienstag. Der Stadtrat plant die Einzelheiten zur Weiterbeschäftigung über das 65. Altersjahr hinaus künftig in der Personalverordnung zu regeln. So müsste bei Anpassungen nicht das Personalreglement revidiert werden, hiess es.
Mit der höheren Altersgrenze sollen insbesondere in Bereichen mit Fachkräftemangel oder hohem Erfahrungswissen ältere Mitarbeitende länger beschäftigt werden können.
Weiter sollen ab 2027 städtische Angestellte Kündigungen und einseitige Änderungen des Arbeitsverhältnisses mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten können. Damit gelten laut Mitteilung für sie die gleichen Rechte wie für Kantonsangestellte.
Zudem soll mit der Teilrevision der Stellenplan angepasst werden. Der Stadtrat soll diesen künftig jährlich und abschliessend genehmigen.
Der Grosse Stadtrat, das Stadtparlament, soll die Änderungen voraussichtlich in der Sitzung am 22. Oktober behandeln.






