St. Galler Kantonsrat vereinheitlicht Förderung der Kinderbetreuung
Der St. Galler Kantonsrat befürwortet den Systemwechsel bei der Kinderbetreuung. Vergünstigungen sollen künftig unabhängig vom Wohnort gelten.

Der St. Galler Kantonsrat hat einen Systemwechsel bei der Förderung der Kinderbetreuung grundsätzlich genehmigt. Künftig gibt es unabhängig vom Wohnort einheitliche Vergünstigungen. Für die Klärung offener Fragen geht die Vorlage nochmals zurück an die Kommission.
Im Kanton St. Gallen werden die Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung künftig stärker vereinheitlicht. Der Kantonsrat ist am Dienstagnachmittag mit 89 gegen 20 Stimmen auf eine entsprechende Vorlage eingetreten. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP.
Bisher existierten je nach Wohnort grosse Unterschiede. Die Gemeinden konnten selber entscheiden, wie sie die für die Förderung vorgesehenen Mittel einsetzen.
Einige vergünstigten die Betreuungskosten, andere weiteten das Angebot aus oder verbesserten den Betreuungs-schlüssel.
Je nach Wohnort profitierte deshalb eine Familie unterschiedlich.
Vereinheitlichungen trotz Unstimmigkeiten
Dies wird sich nach dem Entscheid des Kantonsrats ändern. Künftig erhalten die Erziehungsberechtigen «ein einheitliches Minimum» an Vergünstigungen.
Der Beitrag wird von der Rechnung des Betreuungsangebots abgezogen. Die Gesuche sollen über eine möglichst einfache Informatiklösung abgewickelt werden. Auch künftig könnte es allerdings Unterschiede geben: Die Gemeinden dürfen nämlich zusätzliche Förderungen vorsehen.
Die Vorlage ist allerdings noch nicht fertig beraten. Bei den Bedingungen für die Umsetzung gab es grosse Unstimmigkeiten.
Strittig ist etwa die Frage, ab welchem Beschäftigungsgrad Förderbeiträge ausbezahlt werden sollen.
Offene Fragen und weitere Diskussionen
Die Regierung schlug vor, dass Eltern gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten müssen. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 20 Prozent.
Umstritten war auch die Grundlage für die Kita-Tarife: Sollten sie nach dem Einkommen berechnet werden – oder gibt es eine Pauschale je Kind, wie die FDP-Fraktion vorschlug?
Die Vorlage ging deshalb zurück in die vorberatende Kommission, die diese Punkte klären soll.