St. Galler Kantonsrat regelt die Förderung der Kinderbetreuung
Der St. Galler Kantonsrat hat die Voraussetzungen für Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung festgelegt.

Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag einheitliche Regelungen für die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung beschlossen. Die grundsätzliche Zustimmung gab es schon im Juni. Nun mussten noch die Voraussetzungen für die Beiträge definiert werden.
In der Junisession hatte der Kantonsrat einen Systemwechsel bei der Förderung der Kinderbetreuung bereits grundsätzlich genehmigt. Der Entscheid fiel damals mit 89 gegen 20 Stimmen klar aus. Die Nein-Stimmen kamen aus den Reihen der SVP.
Damit war bereits klar, dass Eltern und Alleinerziehende im ganzen Kanton – unabhängig vom Wohnort – «ein einheitliches Minimum» an Vergünstigungen erhalten werden. Bisher existierten je nach Gemeinde unterschiedliche Regelungen.
Von Unklarheiten zur konkreten Umsetzung
Der Beitrag wird jeweils direkt von der Rechnung des Betreuungsangebots abgezogen. Unklarheiten gab es aber noch bei der konkreten Umsetzung – etwa ab welchem Beschäftigungsgrad Beiträge bewilligt werden.
Das Geschäft ging deshalb nochmals zurück an die Kommission. In einer Reihe von Abstimmungen setzte sich dann aber der Vorschlag der Regierung mit den 20 und 120 Stellenprozent als minimalem Beschäftigungsgrad durch.
Ein weiteres Thema waren die finanziellen Voraussetzungen für die Beiträge, die einkommensabhängig ausgeschüttet werden.
Finanzielle Voraussetzungen und Schlussabstimmung
Die Kommission wollte dafür sowohl das Einkommen als auch das Vermögen heranziehen. Diese Variante setzte sich gegen einen Antrag der SVP durch, die pauschale Beiträge pro Kind verlangte.
Damit hatte der Rat die Vorlage im zweiten Anlauf in erster Lesung fertig beraten. Stimmt die Mehrheit auch in der Schlussabstimmung zu, stehen im Kanton St. Gallen künftig 20 Millionen Franken für die Förderung der Kinderbetreuung zur Verfügung – je zur Hälfte finanziert vom Kanton und von den Gemeinden.