St. Gallen soll Sozialhilfe für Status-S-Geflüchtete begrenzen
Flüchtlinge mit Schutzstatus S sollen im Kanton St. Gallen weiterhin nur über einen reduzierten Anspruch auf Sozialhilfe verfügen. Das sieht eine vom Kantonsrat verlangte Gesetzesrevision vor, welche höhere Sozialkosten für die Gemeinden verhindern soll.

Eigentlich sollten Flüchtlinge mit Schutzstatus S nach fünf Jahren dieselben Sozialhilfebeiträge wie die übrige Bevölkerung erhalten. Durch die Anpassungen des kantonalen Sozialhilfegesetzes soll aber erreicht werden, dass sie auch darüber hinaus lediglich einen reduzierten Satz an Sozialhilfe bekommen. Dies geht aus einer Mitteilung der St. Galler Regierung vom Mittwoch hervor.
Der weiterhin reduzierte Anspruch auf Sozialhilfe ist nicht die einzige Anpassung, welche die Regierung am Sozialhilfegesetz vornahm. Auch die freie Wohnsitzwahl soll eingeschränkt werden.
Der Bund verlängerte den Schutzstatus
Die Anpassungen im Sozialhilfegesetz gehen auf eine dringliche Motion von Ratsmitgliedern aus allen vier Fraktionen des Kantonsrats zurück. Nach fünf Jahren erhalten Personen mit Schutzstatus S automatisch eine Aufenthaltsbewilligung.
Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine, die den Schutzstatus S im März 2022 zugesprochen erhalten haben, bekommen also ab Frühjahr 2027 eine Aufenthaltsbewilligung. Daran ändert auch der Entscheid des Bundes vom Mittwoch nichts, wonach der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine verlängert und nicht vor dem 4. März 2028 aufgehoben wird.
Erhalten die Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung, haben sie anstatt der reduzierten Sozialhilfe Anspruch auf reguläre Sozialhilfe. Das würde bei den Gemeinden wiederum zu höheren Sozialhilfekosten führen. Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung dürfen zudem – im Gegensatz zu solchen ohne eine Aufenthaltsbewilligung – bei der aktuellen Gesetzeslage ihren Wohnsitz frei wählen.
Bundesrecht muss angepasst werden
Neu soll auch Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung ein Wohnraum zugewiesen werden können, ohne dass sie frei wählen dürfen. Und zwar, wenn sie Sozialhilfe beziehen. Die Regierung hat gemäss Communiqué bereits früher Bedenken geäussert, dass mit einer solchen Regelung Völker- oder Bundesrecht verletzt werden könnte. «Diese Bedenken gelten grundsätzlich auch im vorliegenden Fall für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung», heisst es weiter.
Das Parlament habe eine Einschränkung der Wohnsitzwahl gegen den Willen der Regierung verabschiedet, sagte SP-Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin des Departements des Innern, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Regierung habe diesen Auftrag trotz der Bedenken umsetzen müssen. Allerdings sei noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig.
Sowieso gibt es bei den geplanten Anpassungen im kantonalen Sozialhilfegesetz einen Vorbehalt. Aktuell erlaubt das Bundesrecht reduzierte Sozialhilfeansätze für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung nämlich nicht.
«Der Bund hat aber eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen in die Vernehmlassung gegeben, um es den Kantonen zu ermöglichen, weiterhin tiefere Sozialhilfeansätze vorzusehen», schreibt die Regierung weiter. Sollte das Bundesrecht entsprechend angepasst werden, kann das St. Galler Sozialhilfegesetz voraussichtlich auf März 2027 hin angepasst werden.
Mehr Personen mit Schutzstatus S sollen arbeiten
«Zentral» bleibt gemäss der Regierung zudem, dass noch mehr Personen mit dem Schutzstatus S arbeiten und folglich nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Vor rund einem Jahr lag deren Erwerbsquote im Kanton St. Gallen bei 42,6 Prozent.
Die Regierung gibt zu Bedenken, dass zu tiefe Sozialhilfeansätze sowie eine zu restriktive Handhabung der Zuweisung von Wohnraum die Integration beschränken könnten. Das Ziel, die Erwerbstätigenquote zu erhöhen, könnte dadurch verfehlt werden. «Die Praxis der Sozialhilfe sollte seitens der politischen Gemeinden im Einzelfall so ausgestaltet sein, dass Erwerbstätigkeit gefördert und nicht verhindert wird», heisst es von der Regierung.
«Für die Sozialhilfe sind im Kanton St. Gallen alleine die Gemeinden zuständig», sagte Laura Bucher weiter. Der Bund unterstützt die Gemeinden finanziell mit sogenannten Globalpauschalen. Allerdings sind diese Bundesbeiträge gemäss Bucher auf fünf Jahre beschränkt.
Auch andere Kantone, etwa Glarus oder der Thurgau, wollen die Sozialhilfe für Status-S-Geflüchtete begrenzen.






