St. Gallen soll kommerzielles Unterschriftensammeln verbieten
In einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat wird ein Verbot des kommerziellen Sammelns von Unterschriften verlangt. Es gehe dabei um die Glaubwürdigkeit sowie um die Chancengleichheit, heisst es in der Motion aus den Reihen von SP, Grünen und GLP.
Thema des Vorstosses sind die verschiedenen Organisationen, die in der Schweiz das kommerzielle Sammeln von Unterschriften für Initiative und Referenden anbieten. Medienberichte hätten kriminelle Machenschaften ans Licht gebracht, heisst es in der Motion.
Einige Unternehmen sammelten ohne offiziellen Auftrag Unterschriften und liessen danach den politischen Komitees die «erpresserische Wahl», diese Unterschriften zu kaufen. Zudem gebe es den Verdacht, dass Tausende von Unterschriften mit echten Personalien gefälscht wurden.
Es stelle sich die Frage, ob das kommerzielle Sammeln von Unterschriften mit den Grundwerten der direkten Demokratie vereinbar sei. Die Chancengleichheit müsse gewahrt werden, schreiben Daniel Bosshard (Grüne), Cécile Casado-Schneider (SP) und Andreas Bisig (GLP).
Gefährdung direkter Demokratie?
Ein Verbot würde sicherstellen, dass Initiativen und Referenden auf dem Engagement und der Überzeugungskraft der Bürgerinnen und Bürger beruhten.
Die drei Kantonsratsmitglieder fordern die Regierung auf, das kommerzielle Sammeln von Unterschriften «im Rahmen eines Auftrags oder über ein entgeltliches Anstellungsverhältnis» zu untersagen. Die Motion wird in einer der kommenden Sessionen behandelt.