St. Gallen schickt neues Musikschulgesetz in die Vernehmlassung

Der Kanton St. Gallen will den Musikschulen mit einem Gesetz erstmals eine eigenständige rechtliche Grundlage geben. Der nun in die Vernehmlassung geschickte Entwurf regelt Aufgaben, Organisation und Finanzierung, belässt den Gemeinden aber weiterhin grosse Freiheiten.

Der Kanton St. Gallen will eine gesetzliche Grundlage für die Musikschulen schaffen. (Symbolbild)
Der Kanton St. Gallen will eine gesetzliche Grundlage für die Musikschulen schaffen. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/JENS BÜTTNER

Die Musikschulen leisteten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Bildung und seien fester Bestandteil der Bildungslandschaft, schreibt der Kanton St. Gallen am Freitag in einer Mitteilung.

Auf Gesetzesstufe werde das kommunale Musikschulwesen in je einer Bestimmung des Volksschulgesetzes und des Mittelschulgesetzes zwar erwähnt, ein eigenständiges und umfassendes Gesetz zu den Musikschulen bestehe jedoch nicht.

Laut Mitteilung hat der Kantonsrat die Regierung deshalb mit einer Motion beauftragt, eine eigenständige rechtliche Grundlage für die Musikschulen zu schaffen. Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Musikschulgesetz nun in die Vernehmlassung.

Das Gesetz regelt die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der Musikschulen. Es hält am bewährten Grundsatz fest, wonach die Gemeinden beziehungsweise Schulgemeinden als Träger der Musikschulen weiterhin über viel Autonomie in inhaltlichen und organisatorischen Fragen verfügen. Der Kanton beschränkt sich weiterhin auf die Festlegung des rechtlichen Rahmens.

Laut Mitteilung bleiben die Gemeinden verpflichtet, Kindern und Jugendlichen sowie Lernenden an Berufsfachschulen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen den Zugang zum freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht zu ermöglichen.

Das Gesetz legt zudem die Aufgaben der Musikschulen fest, nämlich musikalische Grundfertigkeiten zu vermitteln, Begabungen zu fördern und einen Beitrag zum kulturellen Leben in den Gemeinden zu leisten. Öffentliche Auftritte und die Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen bleiben wichtige Bestandteile ihres Auftrags.

Das neue Gesetz verzichte bewusst auf weitreichende kantonale Vorgaben für die Musikschulen wie etwa zur Entlöhnung der Lehrpersonen, heisst es weiter. Die Finanzierung der Musikschulen erfolge weiterhin durch die Gemeinden beziehungsweise Schulgemeinden, durch Elternbeiträge sowie durch weitere Einnahmen.

Auch die Anforderungen an die Musikschulen werden gemäss Mitteilung «bewusst schlank gehalten». Vorgesehen sind eine qualifizierte Schulleitung, qualifizierte Lehrpersonen sowie die Einhaltung der üblichen Qualitätsstandards.

Das neue Musikschulgesetz habe weder für den Kanton noch für die Gemeinden personelle oder finanzielle Auswirkungen, heisst es abschliessend. Es schaffe aber eine klare gesetzliche Grundlage für ein bestehendes und bewährtes Angebot. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September 2026.

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