Der Solothurner Regierungsrat lehnt ein allgemeines Handyverbot an Schulen ab. Schulen sollen selbst über die Nutzung und das Verbot entscheiden können.
Handy Schule
Der Solothurner Regierungsrat spricht sich gegen ein generelles Handyverbot an Schulen aus. (Symbolbild) - Jens Kalaene/ZB/dpa
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Der Solothurner Regierungsrat lehnt ein generelles Verbot von Handys an Schulen im Kanton ab. Die Schulen vor Ort sollen wie bisher die Nutzung und das Verbot von privaten Smartphones festlegen können. Ein SVP-Kantonsrat hatte eine gesetzliche Regelung des Handy-Verbots gefordert.

Das kantonale Schulführungsmodell regle die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der kantonalen und der kommunalen Aufsichtsbehörden und der Schulleitungen, schrieb der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Die Kompetenz zur Festlegung von Nutzung und Verbot von privaten Smartphones in der Schule liege beim Schulträger. Die Schulträger könnten die private Smartphone-Nutzung während des Unterrichts und den Pausen verbieten. Die Schulen seien auch zuständig für Kontrollen eines Verbots.

Es gibt laut Regierungsrat Schulen, die Schülerinnen und Schüler beim Ausarbeiten der Regelungen einbeziehen und somit eher gewährleisten können, dass die Schülerinnen und Schüler die Regelungen später auch einhalten. Es treffe zu, dass private Smartphones den Unterricht stören könnten.

Viele Schulen nutzen diese Kompetenz um Regelungen zur Nutzung von privaten Smartphones oder Smartwatches zu erlassen. In den meisten Fälllen müssen dabei ihre Geräte zu Unterrichtsbeginn abgegeben werden.

Handy-Nutzung: Unterschiedliche Regelungen an Schulen

Es gibt auch Schulen, in denen die Geräte weder sicht- noch hörbar sein dürfen. An anderen Schulen ist die Nutzung der Handys in den Pausen nicht erlaubt. «Die Schülerinnen und Schüler nutzen dann die Pausenzeit vermehrt für Spiele, Gespräche oder Chillen», schrieb der Regierungsrat.

SVP-Kantonsrat Beat Künzli forderte in einem Auftrag, dass das Tragen von «Natels, Smartwatches und Ähnlichem» den Schülerinnen und Schülern auf Primarstufe während des Aufenthalts in der Schule kantonsweit unterbunden wird. Der Regierungsrat solle eine gesetzliche Regelung dazu ausarbeiten.

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