Der Solothurner Kantonsrat hat einen Volksauftrag zur «Aufhebung überflüssiger Bushaltestellen» als nicht erheblich erklärt.
Solothurn
Das Wappen des Kanton Solothurn über den Sitzen der Ständeräte im Nationalratssaal. - keystone
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Der Solothurner Kantonsrat hat einen Volksauftrag zur «Aufhebung überflüssiger Bushaltestellen» für nicht erheblich erklärt.

Er folgte damit dem Vorschlag der Regierung, die argumentierte, die Standorte von Bushaltestellen im Kanton Solothurn würden ohnehin regelmässig überprüft und wenn nötig aufgehoben.

Der Kantonsrat lehnte den Vorstoss mit 86 Nein zu 7 Ja deutlich ab. Der Volksauftrag hatte sich insbesondere gegen die Bushaltestelle Kirche in Neuendorf gerichtet, die als Fahrbahnhalt umgestaltet werden soll.

Kritik an Fahrbahnhaltepunkten

Die Einreicher argumentierten, Fahrbahnhalte seien «Energiefresser für die blockierten Fahrzeuge», weil beim Anfahren viel Energie verpuffe.

Durch das Streichen der Bushaltstelle Kirche ergebe sich «für die Benutzer nur eine marginale Verschlechterung», weil es in der Nähe noch weitere Haltestellen gebe.

«Immerhin steigen 430 Personen im Tag dort ein oder aus», sagte Regierungsrätin und Baudirektorin Sandra Kolly bei der Debatte.

Der Fahrbahnhalt sei so geplant, weil eine barrierefreier Umbau der bestehenden Busbuchten wegen des national geschützten Ortsbildes schwierig wäre, sagte Kolly, die selber in Neuendorf wohnt.

Debatte um Bushaltestellen

In der Debatte wurde erwähnt, dass das Projekt momentan beim Bundesgericht hängig sei, nachdem die kantonalen Gerichte Einsprachen abgelehnt hatten.

«Es kann nicht sein, dass der Kantonsrat über einzelne Bushaltestellen abstimmt», sagte Mark Winkler (FDP) und Thomas Lüthi (GLP) sagte, es gebe 750 Bushaltestellen im Kanton Solothurn.

Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Er wird gleich behandelt wie ein Vorstoss eines Parlamentariers. Der Volksauftrag gegen überflüssige Bushaltestellen war am 27. Juni 2023 mit 120 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.

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