Solothurn: Kanton legt Höchsttaxen 2027 für Pflegeheime fest
Der Solothurner Regierungsrat hat die Höchsttaxen 2027 für die Pflegeheime festgelegt. Die Branchenverbände konnten sich wie im Vorjahr nicht einigen.

Die Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime (GSA) und der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) fanden keine gemeinsame Lösung, wie die Staatskanzlei Solothurn am Dienstag mitteilte. Der Kanton schlug vor, die Taxen auf Basis der Kostenrechnungen von 2025 zu berechnen. Der VSEG stimmte zu, doch die GSA lehnte den Vorschlag ab.
Deshalb wandte der Regierungsrat die bestehende Regelung an. Die Entscheidung gleicht den Kostenanstieg des Jahres von 2025 von 3,1 Prozent in der Pflege sowie 1,7 Prozent in Hotellerie und Betreuung aus.
Verwaltungsgericht erlaubt Ausnahmen
Das kantonale Verwaltungsgericht ermöglicht neu eine Ausnahme bei den Taxen. Ein Pflegeheim darf die Pensionshöchsttaxe im Einzelfall überschreiten, wie es in der Medienmitteilung heisst. Dafür muss die Institution Mehrkosten in der Betreuung konkret begründen. Zudem muss sie nachweisen, dass sie wirtschaftlich arbeitet.
Erfolgreicher Tarifabschluss bei der Spitex
Im Bereich der Spitex verlief die Tarifrunde erfolgreicher. Der Spitex-Verband Kanton Solothurn und der VSEG einigten sich frühzeitig.
Die Einwohnergemeinden stellen das Angebot an Pflegeheimen, Tagesstätten und Spitexleistungen sicher. Sie tragen die Restkosten, welche nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und der Patientenbeteiligung verbleiben. Wie der Regierungsrat mitteilte, legt er die Höchsttaxen nach Anhörung der Gemeinden und Branchenverbände fest.






