Service-citoyen-Initianten halten an Abstimmungsbeschwerde fest
Trotz Abstimmungsablehnung hält das Initiativkomitee der Service-citoyen-Initiative an seiner Beschwerde fest.

Trotz der deutlichen Ablehnung der Service-citoyen-Initiative hält das Initiativkomitee an seiner Abstimmungsbeschwerde fest. «Der Rekurs wird nicht zurückgezogen», sagte Mitinitiantin Noémie Roten zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Sollte der Beschwerde stattgeben werden, müsste der gesamte politische Prozess zur Initiative – inklusive Abstimmung – erneut durchgeführt werden.
An die Initiative glaubt Roten nach wie vor. Dass es bei einer erneuten Abstimmung zu einem Ja kommen könnte, schliesst sie nicht aus. «Aber es geht uns bei der Beschwerde weniger um den Erfolg der Service-citoyen-Initiative, als um den Schutz der politischen Rechte», betonte sie.
Kritik am Bundesrat und dessen Erläuterungen
Das Komitee der Service-citoyen-Initiative hatte mit einer Abstimmungsbeschwerde Korrekturen im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates gefordert. Die Erläuterungen zur Initiative seien nicht sachgerecht, unvollständig und nicht verhältnismässig, machte es geltend. Die Bundeskanzlei weist die Vorwürfe zurück.
Die Stimmenden müssten sich anhand von sachlichen, ausgewogenen, transparenten und vollständigen Angaben ihre Meinung bilden können, sagte Roten. Die Informationen im Abstimmungsbüchlein, die «Erläuterungen des Bundesrates», erfüllten diese Vorgabe aber nicht.
Die Bundeskanzlei wies die Vorwürfe nach der Einreichung der Beschwerde entschieden zurück, wie sie auf Anfrage mitteilte. Ein Komitee könne vor der Abstimmung die Akzente verschieben und die Initiative anders präsentieren als bei der Lancierung, hielt sie zum Vorwurf fest, der Service citoyen werde als Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels dargestellt.






