Der Umgang mit Pädophilen ist in der Schweiz ein grosses Thema. Seit Annahme der Pädophilen-Initiative wurde besonders über das Berufsverbot pädophiler Lehrer diskutiert. Der Kanton Schwyz geht nun proaktiv vor.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erziehungsrat des Kanton Schwyz geht proaktiv gegen pädophile Lehrer vor.
  • Er empfiehlt den Anstellungsbehörden (wie Volksschulen) bei jedem Bewerber das Strafregister zu überprüfen.

Die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» wurde im Mai 2014 angenommen. Der Verfassungsartikel verlangt ein lebenslanges Berufsverbot für Pädophile. Im Februar dieses Jahres wurde die Härtefallklausel beschlossen, welche bei besonders leichten Fällen auf ein Tätigkeitsverbot verzichtet (Nau berichtete).

Besonders diskutiert wurde jeweils der aufgedeckte Fall des früheren Lehrers Jürg Jegge. Dessen Vergehen an mehreren Schülern hat auch den Erziehungsrat des Kantons Schwyz aufgerüttelt. Dieser möchte, dass Volksschulen bei der Anstellung neuer Lehrpersonen besonders gut hinschauen.

Prävention statt Pflicht

Konkret sollen Anstellungsbehörden beim Bewerbungsverfahren einer neuen Lehrperson dessen Privatauszug einfordern (enthält alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen). Kommt es zur definitiven Anstellung soll gar der Sonderprivatauszug verlangt werden (enthält Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot). «Damit soll eine Anstellung von straffällig gewordenen oder in Verfahren wegen Übergriffen stehenden Lehrpersonen möglichst vermieden werden», so Präsident des Erziehungsrates Michael Stähli gegenüber Nau.

Der Fall Jürg Jegge hatte den Erziehungsrat des Kantons Schwyz aufgerüttelt.
Der Fall Jürg Jegge hatte den Erziehungsrat des Kantons Schwyz aufgerüttelt. - Keystone

Bisher habe es in der Schwyzer Volksschule noch kein Vorfall eines übergriffigen, pädophilen Lehrers gegeben. Doch: «Es geht um die Sensibilisierung und mögliche Prävention». Der Regierungsrat möchte keine Pflicht daraus machen: «weil die primäre Verantwortung bei den Schulträgern liegt». Trotzdem sollen sich möglichst alle ab nächstem Schuljahr daranhalten. Das gleiche Verfahren solle künftig auch für kantonale Mitarbeiter gelten, die im direkten Kontakt mit Schülern stehen.

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