Am Mittwochmorgen akzeptierte der Ständerat einen angepassten Vorschlag der Pädophilen-Initiative mit 23 zu 18 Stimmen. Die Änderung des Strafgesetzbuchs geht nun zurück an den Nationalrat.
Ein Wahlplakat zur Pädophilen-Initiative.
Ein Wahlplakat zur Pädophilen-Initiative. - kinder-schuetzen.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat einem leicht abgeänderten Vorschlag zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative zugestimmt.
  • Die Änderung geht nun zurück an den Nationalrat.
  • In den Grundsätzen bei der Umsetzung haben sich National- und Ständerat jetzt aber geeinigt.

Bei der Umsetzung der Pädophilen-Initiative ist der Ständerat dem Nationalrat am Mittwoch weitgehend entgegengekommen. Die wichtigsten Grundsätze und Ausnahmen stehen nun fest.

Ein automatisches lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig vorbestrafte Täter wirft die Frage der Verhältnismässigkeit auf. National- und Ständerat haben das Problem mit einer Härtefallklausel gelöst: In besonders leichten Fällen soll das Gericht darauf verzichten können, ein Tätigkeitsverbot zu verhängen.

Damit können absurde und besonders stossende Fälle vermieden werden. Fälle von Jugendliebe fallen nach Ansicht der kleinen Kammer ebenfalls unter die Härtefallklausel. Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, hat sie auf eine spezielle Regelung für Liebesbeziehungen zwischen Heranwachsenden und jungen Erwachsenen verzichtet. Damit schuf er eine Differenz zum Nationalrat.

Weitgehend einig

Über die Delikte, die ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen oder Abhängigen zur Folge haben, herrscht hingegen Einigkeit. Es handelt sich meist um schwere Straftaten wie sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.

Die Änderung des Strafgesetzbuchs geht nun zurück an den Nationalrat. Eine weitere Differenz, die es zu bereinigen gilt, betrifft das Strafregister-Informationssystem VOSTRA.

Die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ist im Mai 2014 angenommen worden. Der Verfassungsartikel verlangt, dass Personen, die wegen Sexualdelikten an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wurden, nie mehr eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen ausüben dürfen - unabhängig von den Umständen des Einzelfalls.

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