Schaffhauser Kantonsrat will Finanzkompetenzen erhöhen
Der Schaffhauser Regierungsrat und der Kantonsrat sollen künftig höhere Ausgaben beschliessen dürfen, ohne dass es zu einer Volksabstimmung kommt. Der Kantonsrat hat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

Die Änderung der Kantonsverfassung sowie des Finanzhaushaltsgesetzes waren an der Sitzung des Schaffhauser Kantonsrates am Montagmorgen in der zweiten Lesung nicht mehr umstritten. Beide Änderungen wurde ohne Gegenstimme genehmigt.
Dem fakultativen Referendum unterstehen sollen künftig vom Kantonsrat beschlossene einmalige Ausgaben von mehr als 1,5 Millionen Franken sowie jährlich wiederkehrende Ausgaben mehr als 150'000 Franken. Die aktuellen Limiten belaufen sich auf 1 Million Franken, beziehungsweise 100'000 Franken.
Der Regierungsrat soll künftig in eigener Kompetenz einmalige Ausgaben bis 200'000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Ausgaben bis 40'000 Franken beschliessen dürfen. Dies entspricht einer Verdoppelung der bisherigen Beträge.
Da die Finanzkompetenzen von Kantons- und Regierungsrat in der Kantonsverfassung geregelt sind, braucht es zu deren Änderung eine Volksabstimmung. Wann diese stattfinden wird, ist noch offen.






