Schaffhauser Kantonsrat beschliesst Ausbau der Stipendien

Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montagmorgen den Ausbau des Stipendiensystems beschlossen. Die Teilrevision bringt höhere Beiträge für Personen in Ausbildung.

Der Kanton Schaffhausen erhöht die Stipendien. Wer ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert, und dafür Unterstützung benötigt, erhält künftig mehr Geld. (Symbolbild)
Der Kanton Schaffhausen erhöht die Stipendien. Wer ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert, und dafür Unterstützung benötigt, erhält künftig mehr Geld. (Symbolbild) - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Der Kantonsrat hat am Montagmorgen der Teilrevision des Stipendiendekrets mit 46 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Das neue sogenannte doppelte Fehlbetragsmodell soll die finanzielle Lage der Auszubildenden und ihrer Eltern künftig gerechter und individueller berücksichtigen.

Bisher fielen die Ausbildungsbeiträge im Kanton Schaffhausen im interkantonalen Vergleich sehr tief aus. Kantonsrat Tim Bucher (GLP) betonte in der Diskussion, dass das System mit dieser Revision nun spürbar besser werde.

Höhere Beiträge und Altersgrenzen

Kern des neuen Dekrets sind spürbar höhere Maximalansätze. So können ledige Personen auf der Tertiärstufe künftig mit bis zu 24'000 Franken unterstützt werden. Personen mit eigenen Kindern erhalten zudem einen wesentlich höheren Zuschlag als im alten System.

Zudem wird die Altersgrenze für den Erstbezug von Ausbildungsbeiträgen von 35 auf 45 Jahre angehoben. Damit soll dem Konzept des lebenslangen Lernens besser Rechnung getragen werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Konkubinatspaare: Diese werden bei der Stipendienberechnung künftig wie ledige Personen behandelt. Für die Berechnung der Lebenshaltungskosten im persönlichen Budget stützt sich der Kanton fortan auf die Richtlinien der Sozialhilfe (SKOS), zuzüglich eines Aufschlags von 15 Prozent.

Software verzögert die Einführung

Der Ausbau des Systems hat auch finanzielle Auswirkungen. Die jährlichen Kosten dürften sich auf 3 bis 3,5 Millionen Franken belaufen. Dies entspricht Mehrausgaben von rund 0,5 bis 0,75 Millionen Franken gegenüber dem bisherigen System.

Wann genau die Auszubildenden von den neuen Regelungen profitieren können, ist noch offen. Regierungsrat Patrick Strasser (SP) stellte eine Einführung so bald wie möglich in Aussicht. Da für das angepasste Berechnungsmodell jedoch erst eine spezielle Software benötigt wird, gilt ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2028 als wahrscheinlich.

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