Energie

Schaffhausen will Abzüge für energetische Sanierungen erhalten

Der Schaffhauser Kantonsrat hat sich für den Erhalt von Steuerabzügen bei energetischen Sanierungen ausgesprochen. Diese sollen trotz Abschaffung des Eigenmietwerts bleiben.

Im Kanton Schaffhausen soll es auch nach Abschaffung des Eigenmietwerts Steuerabzüge für energetische Sanierungsmassnahmen geben. (Symbolbild)
Im Kanton Schaffhausen soll es auch nach Abschaffung des Eigenmietwerts Steuerabzüge für energetische Sanierungsmassnahmen geben. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Parlament überwies am Montagnachmittag eine entsprechende Motion deutlich mit 43 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Auch der Regierungsrat stellte sich hinter das Begehren.

Hintergrund ist die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts. Mit diesem Systemwechsel entfallen im Grundsatz auch sämtliche Steuerabzüge für Unterhalts- und Verwaltungskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Während der Bund diese Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen künftig komplett streicht, lässt er den Kantonen einen Spielraum. Sie dürfen den Abzug weiterführen, wenn sie sich an den bisherigen Regeln orientieren.

Nach Ansicht der Motionäre ist die Beibehaltung für den Kanton Schaffhausen von zentraler Bedeutung. Nur so könnten weiterhin wirksame finanzielle Anreize für Hausbesitzer gesetzt werden.

Investitionen in Wärmedämmungen, Energiespeicher oder erneuerbare Energien seien angesichts der Klimaziele unerlässlich. Nun muss der Regierungsrat die gesetzliche Grundlage im kantonalen Steuergesetz ausarbeiten.

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