Risch ZG verfügt über eine rechtskräftige Ortsplanung
Die Zuger Gemeinde Risch verfügt ab sofort über eine rechtskräftige Ortsplanung. Diese bilde die Grundlage für die räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2040, teilte die Gemeinde am Montag mit.

Die Ortsplanungsrevision von Risch ist abgeschlossen: Nachdem die Stimmberechtigten die Vorlage im November 2025 deutlich gutgeheissen hatten, hat die Zuger Baudirektion die Planung nun genehmigt, wie es am Montag hiess. Damit treten die neue Bauordnung, der Zonenplan und das Parkplatzreglement in Kraft.
Mit der Revision werden die kommunalen Planungsinstrumente an die Vorgaben von Bund und Kanton angepasst. Zudem sollen die Innenentwicklung, preisgünstiger Wohnraum und eine «nachhaltige Mobilität» gefördert werden, hiess es.
Nun können die nächsten Planungsschritte in den Entwicklungsgebieten umgesetzt werden. Dafür steht laut Mitteilung ein von den Stimmberechtigten bewilligter Rahmenkredit von 1,8 Millionen Franken zur Verfügung.
Nicht Teil der rechtskräftigen Ortsplanung ist der Gewässerraum. Dieser wird in einem separaten Verfahren behandelt und soll am 29. November 2026 der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.






