Regierungsrat genehmigt Totalrevision Ortsplanung

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    Der Regierungsrat hat die Totalrevision der Ortsplanung mit Ausnahme der Festlegung der Gewässerräume genehmigt.

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    Am 4. März dieses Jahres wurde die Gesamtrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Schüpfheim an der Urne beschlossen. Nun liegt die Genehmigung durch den Regierungsrat vor, allerdings mit einer Einschränkung: Gegen die Festlegung der Gewässerräume und den entsprechenden Teilzonenplan war vom WWF Schweiz und dem WWF Luzern Verwaltungsbeschwerde erhoben worden. Der Regierungsrat meldet, dass für die Behandlung der Beschwerde weitere Abklärungen nötig seien und in einem späteren Entscheid darüber befunden werde.

    Schüpfheim ist nach Eich und Menznau die dritte Gemeinde im Kanton Luzern, in der die neuen Vorgaben des totalrevidierten kantonalen Planungs- und Baurechts zur Anwendung kommen. Diese gelten seit 2014 und müssen bis 2023 umgesetzt sein. Die Neurungen betreffen hauptsächlich die Baubegriffe und Messweisen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB).

    -Mitteilung der Gemeinde Schüpfheim (mis)

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