Zugs Regierungsrat Beat Villiger verabschiedet sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig von der politischen Bühne.
Regierungsrat Beat Villiger
Der Zuger Regierungsrat Beat Villiger (Mitte) zieht sich aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurück. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beat Villiger tritt vorzeitig zurück.
  • Aus gesundheitlichen Gründen nimmt sich der Sicherheitsdirektor eine Auszeit.
  • Bereits bei den Wahlen am 2. Oktober war er nicht mehr angetreten.

Wegen der Gesundheit tritt der Zuger Regierungsrat Beat Villiger (Mitte) früher als vorgesehen zurück. Seit dem 5. September ist er auf ärztlichen Rat in einer Auszeit.

Der 65-jährige Sicherheitsdirektor war bei den Wahlen am 2. Oktober nicht mehr angetreten.

Somit erfolge der Rücktritt per sofort. Eine rasche und gute Genesung wünschen ihm der Regierungsrat. Es werden keine weiteren Auskünfte erteilt, aus Respekt vor Villigers Gesundheitszustand.

Beat Villiger ist seit 2017 Sicherheitsdirektor

Die Amtsgeschäfte der Sicherheitsdirektion übernimmt bis Ende Jahr der stellvertretende Sicherheitsdirektor, Stephan Schleiss (SVP). Per 1. Januar 2023 führt die neu gewählte Regierungsrätin Laura Dittli (Mitte) die Sicherheitsdirektion.

Villiger war nach elf Jahren im Kantonsrat, wo er auch das Zuger Attentat miterlebte, 2006 in den Regierungsrat gewählt worden. Dort übernahm der gelernte Treuhänder ab Januar 2007 die Sicherheitsdirektion.

Vorwurf gegen Regierungsrat Beat Villiger

Der Baarer zieht sich nach vier Legislaturen aus der Politik zurück, wo er einen Grossteil seines Berufslebens verbrachte. Zuletzt war er 2018 mit dem drittbesten Resultat wiedergewählt worden.

Die Wahl hatte er aber damals erst nach einer Bedenkzeit von über einer Woche angenommen. Hintergrund war eine kurz zuvor publik gewordene Affäre: Villiger war wenige Tage vor den Wahlen in die Schlagzeilen geraten, weil er einer Frau ein Auto ausgeliehen hatte. Diese besass keinen Fahrausweis.

Ausserdem wurde der Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Verfahren geführt, dieses jedoch eingestellt.

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