Die SVP kämpft gegen eine Lockerung der Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen in Baselland, sagt Fraktionspräsident Peter Riebli im Interview.
Peter Riebli SVP Baselland
Peter Riebli, Landrat Baselland und Fraktionspräsident SVP. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regierung will die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfe in Baselland lockern.
  • Die SVP-Fraktion sieht die geplante Gesetzesänderung kritisch.
  • Präsident Peter Riebli spricht im Interview von nicht zielführenden Fehlanreizen.
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Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft plant eine Gesetzesänderung, um die Rückerstattung von Sozialhilfe ausschliesslich auf Vermögenswerte zu beschränken, anstatt auch Erwerbseinkommen einzubeziehen. Diese Massnahme zielt darauf ab, problematische Situationen zu verhindern, insbesondere bei Ehen oder Partnerschaften, die erst nach Inanspruchnahme von Sozialhilfe geschlossen wurden.

Die aktuelle Regelung birgt das Risiko, dass Personen länger als notwendig auf Sozialhilfe angewiesen sind. Eine Überarbeitung des Gesetzes soll ausserdem sicherstellen, dass Sozialhilfeempfänger gleich behandelt werden.

Die SVP-Fraktion des Landrats hingegen sieht die Sozialhilfe grundsätzlich als rückzahlbare Überbrückung und will die Rückerstattungspflicht unverändert lassen, wie ihr Präsident, Peter Riebli, im Interview erklärt.

Nau.ch: Die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen soll gelockert werden, künftig soll diese nur noch bei einem erheblichen Vermögensanfall – etwa bei einer Erbschaft – gelten, auf eine Rückerstattung aus Erwerbseinkommen soll hingegen verzichtet werden. Unterstützen Sie eine solche Änderung?

Peter Riebli: Die SVP ist der Meinung, dass Sozialhilfe grundsätzlich eine rückzahlbare Überbrückung darstellt und daher rückerstattungspflichtig bleiben muss, sobald erhebliches Vermögen anfällt oder aber ein hohes Einkommen erzielt werden kann, welches dem Vermögensaufbau dient.

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Blick in den Baselbieter Landrat. (Archivbild) - Basel-Landschaft

Nau.ch: Die Vorlage sieht bei der Rückerstattung aus Vermögen keine Änderung vor. Sind Sie damit einverstanden oder würden Sie an diesem Aspekt etwas ändern?

Riebli: Die bisherigen Rahmenbedingungen für die Rückerstattungen aus Vermögen können wir unterstützen. Nur sollte diese auch für Vermögensaufbau und nicht nur für Vermögensanfall gelten.

Nau.ch: Neu soll nur noch das Vermögen der unterstützten Person für eine Rückerstattung relevant sein, nicht aber von neuen Partnerinnen oder Partnern, und so eine Kollektivhaftung abgeschafft werden. Begrüssen Sie diesen Schritt?

Riebli: Dass die Kollektivhaftung für «neue» Partner und Partnerinnen abgeschafft wurde, kann die SVP nachvollziehen.

Soll die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen im Kanton Baselland gelockert werden?

Nau.ch: Würden Sie sich sonst noch Änderungen bei der Rückerstattungspflicht wünschen, sie etwa komplett abschaffen oder im Gegenteil noch verschärfen?

Riebli: Die Rückerstattungspflicht aus Einkommen, die einen Vermögensaufbau ermöglichen würden, sollte beibehalten werden. Über die Modalitäten kann man diskutieren. Eine generelle Streichung dieser Pflicht hält die SVP jedoch nicht für zielführend, da sie falsche Anreize schafft.

Zur Person: Peter Riebli (68) ist Landrat des Kantons Basel-Landschaft und Fraktionspräsident SVP, pensioniert und ehemaliger Werkleiter Syngenta Nordwestschweiz, wohnhaft in Buckten.

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