Oftringen AG sorgt mit Parolen auf Stimmcouvert für rote Köpfe
In Oftringen AG sorgt ein Aufdruck auf dem Couvert der Gemeindeversammlungs-Unterlagen für Diskussionen. Eine Stimmbürgerin kritisiert: Das sei Meinungsmache.

Das Wichtigste in Kürze
- In einer Aargauer Gemeinde wurde ein Abstimmungscouvert mit einem Aufruf bedruckt.
- Eine Stimmbürgerin kritisiert das, es lege eine bestimmte Abstimmungsrichtung nahe.
- Der zuständige Gemeinderat bestreitet dies.
Kaum sind die eidgenössischen Abstimmungen vorbei, sorgt in der Aargauer Gemeinde Oftringen bereits das nächste Abstimmungscouvert für Diskussionen. Nicht wegen des Inhalts, sondern wegen eines Satzes auf dem Umschlag.
«Lassen Sie nicht nur andere über günstige Entsorgungsgebühren bestimmen. Bestimmen Sie mit!» prangt auf den Unterlagen für die kommende Gemeindeversammlung.
Stimmbürgerin Anja W.* geht dieser Hinweis zu weit.
Stimmbürgerin stört sich an Couvert-Aufdruck
Sie zeigt sich gegenüber Nau.ch irritiert. «Ein Stimmcouvert hat aus meiner Sicht neutral zu sein», sagt W.*.
«Ohne eine Empfehlung, die an der Gemeindeversammlung nicht auf dem Traktandum steht.» Ihr Unbehagen hat einen konkreten Grund: An der Versammlung vom 26. März 2026 geht es zunächst gar nicht um Entsorgungsgebühren.
Zur Diskussion steht vielmehr eine Anpassung der Nutzungsplanung «erzo» – vorerst also ein planerischer Schritt. Konkret soll die Parzelle 420 aus der Landwirtschaftszone in jene für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden.
«Ich habe den Eindruck, dass mit dem Aufdruck eine bestimmte Abstimmungsrichtung nahe gelegt wird», sagt W.*. Das Thema «erzo» werde in der Gemeinde ohnehin bereits kontrovers diskutiert. «Eine Meinung dazu sollte sich jeder Stimmbürger selber machen.»
Alte Kehrichtanlage steht vor dem Aus
Hinter der Diskussion steckt ein grösseres Infrastrukturprojekt in Oftringen. Im Zentrum steht die bestehende Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) der Region.
Die KVA stammt aus dem Jahr 1976. In fünf bis zehn Jahren hat sie ausgedient – Eine Lösung muss her.
Die Verantwortlichen prüfen deshalb mehrere Optionen: Eine Stilllegung, eine umfassende Renovation oder einen Ersatzbau. In den Unterlagen hält die Gemeinde fest: «Der Vergleich dieser Varianten zeigt, dass der Ersatzbau eigentlich alternativlos ist.»
Es ist ein Argument der Befürwortenden: Nur mit einem Ersatzbau bleibe die Entsorgung von Kehricht und Abwasser sicher und günstig. Würde die KVA stillgelegt, müsste der Abfall weiter weg transportiert werden.
Gemeindepräsident weist Vorwurf zurück
Der Oftringer Gemeindepräsident Markus Steiner weist die Kritik am Couvert-Aufdruck auf Anfrage von Nau.ch zurück.
«Es handelt sich dabei nicht um eine Aufforderung, wie abgestimmt werden soll, sondern um einen allgemeinen Aufruf zur Teilnahme.»
«Die Formulierung soll die Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung ermutigen», erklärt Steiner. Auch rechtlich sei ein solcher Hinweis zulässig.
Zwischen Einzonung und Gebühren bestehe ein Zusammenhang, «da die neue Anlage die Grundlage für langfristig stabile und günstige Entsorgungsgebühren ist».
Kanton schliesst Beschwerde nicht aus
Beim Departement für Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau hält man sich auf Anfrage zurück.
Grundsätzlich könnten Stimmberechtigte Beanstandungen bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Gemeindeversammlung mittels Gemeindebeschwerde geltend machen.
Kommt es zu einem solchen Verfahren, übernehme die Gemeindeabteilung die Rolle der Beschwerdeinstanz.
Dass dies im vorliegenden Fall geschehen könnte, schliesst der Kanton offenbar nicht aus: «Aufgrund der Umstände dürfte es sogar relativ wahrscheinlich sein», dass man wegen des umstrittenen Aufdrucks als Beschwerdeinstanz gerufen werde.
Politikwissenschaftler: Aufdruck ist «problematisch»
Aus rechtlicher Sicht dürfte der Aufdruck «zumindest problematisch» sein, wie Sandro Lüscher gegenüber Nau.ch sagt. Lüscher ist Politikwissenschaftler am Zentrum für Demokratie Aarau.
Im Zentrum steht laut ihm der gesetzliche Grundsatz der Abstimmungsfreiheit. «Der verlangt, dass die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe gewährleistet sind», erklärt Lüscher.

«Daraus leitet sich für Behörden eine Neutralitätspflicht ab, insbesondere im Rahmen amtlicher Abstimmungsunterlagen.»
Ein einfacher Aufruf zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung sei zwar erlaubt. «Die konkrete Formulierung geht jedoch darüber hinaus», sagt Lüscher.
Denn mit dem Hinweis auf «günstige Entsorgungsgebühren» greife die Gemeinde ein Argument der Befürworter auf. «Dadurch erhält der Aufdruck einen suggestiven Charakter und kann als implizite Empfehlung verstanden werden.»
Gemeindeversammlung hat mehr Spielraum – aber nicht grenzenlos
Allerdings gebe es einen wichtigen Unterschied: Es handle sich nicht um eine klassische Urnenabstimmung, sondern um eine Gemeindeversammlung.
Dort habe der Gemeinderat eine aktivere politische Rolle. Dass sich die Behörden, in diesem Fall die Gemeinde, positionieren, sei deshalb grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Trotzdem gelte auch hier: Behörden müssen sachlich bleiben. «Die Rechtsprechung verlangt, dass behördliche Informationen sachlich, ausgewogen und nicht einseitig sind», so Lüscher.
Aufdruck bewegt sich im «Graubereich»
Eine klare Antwort, ob der Aufdruck rechtlich zulässig ist, gibt es nicht. Er bewege sich aber zumindest «in einem Graubereich», sagt Lüscher. Ein neutral formulierter Hinweis wäre dagegen unproblematisch gewesen.
Kritisch sei vor allem die Vermischung von Information und Argumentation. «Die gewählte Formulierung vermischt Mobilisierung mit inhaltlicher Argumentation und übernimmt damit faktisch eine Parole der Befürworterseite.»
* Name der Redaktion bekannt.













