Nidwaldner Hilfsfonds wird modernisiert und bleibt eigenständig
Der Nidwaldner Regierungsrat will mit einem neuen Gesetz moderne und klare Strukturen für den Hilfsfonds schaffen. Wie vom Landrat verlangt, wird der Fonds nicht in die Nidwaldner Sachversicherung integriert und bleibt rechtlich selbständig.

Die Leistungen für anspruchsberechtigte Personen verändern sich nicht, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Der Hilfsfonds unterstütze weiterhin subsidiär bei nicht oder nicht vollständig versicherbaren Elementarschäden.
Eine neue Regelung betrifft die Kostenübernahme bei Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten: Der Hilfsfonds übernimmt weiterhin die ersten 100'000 Franken. Weitere Entschädigungen bis zum gesetzlichen Maximum von zwei Millionen Franken pro Jahr teilen sich Hilfsfonds und Kanton neu hälftig auf.
Ursprünglich wollte der Regierungsrat den Hilfsfonds in die Nidwaldner Sachversicherung integrieren. Dies ging auf ein Anliegen mehrerer Parteien, darunter die damalige CVP und die FDP, von 2017 zurück, wie aus dem regierungsrätlichen Bericht an den Landrat hervorgeht. Bereits heute übernimmt die Geschäftsleitung der Sachversicherung die operative Geschäftsführung des Fonds.
Der Landrat lehnte die Zusammenlegung im vergangenen Oktober allerdings auf Antrag der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit ab. Sie befürchtete eine Abschaffung des Fonds «durch die Hintertüre». Das Geschäft wurde somit an die Regierung zurückgewiesen.
Im dritten Quartal 2026 soll der Landrat das Gesetz erneut beraten. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2027.






