Nidwaldner Gemeinden erhalten mehr organisatorische Freiheiten
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Nidwalden stimmt für mehr organisatorische Freiheiten in den Gemeinden.
- Zudem wurde der Weg für elektronische Stimmabgaben geebnet.
Die Nidwaldner Gemeinden erhalten mehr organisatorische Freiheiten. So dauert die Amtsdauer des Präsidiums nicht mehr zwingend zwei Jahre, sondern sie kann neu auch vier Jahre dauern. Der Gemeinderat erhält mehr Zeit, um eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einzuberufen.
Die Stimmberechtigten haben eine Änderung der Kantonsverfassung mit einem klaren Mehr von 82 Prozent (11'786 Ja zu 2548 Nein-Stimmen) gutgeheissen. Das teilt die Staatskanzlei am Sonntag mit. Die Stimmbeteiligung betrug 47 Prozent.
Über die gleichzeitige Revision des Gemeindegesetzes wurde nicht abgestimmt. Dieses unterlag im Gegensatz zur Verfassungsänderung nicht dem obligatorischen Referendum.
Weg für elektronische Stimmabgabe geebnet
Eine weitere Neuerung ist, dass Verordnungen des Gemeinderats nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen. Zudem wurde mit den Änderungen juristisch der Weg für eine elektronische Stimmabgabe geebnet.
Mit der Revision wurden Anliegen der Gemeinden umgesetzt. Die Neuerungen waren auch im Landrat unbestritten.