Nidwalden hält am «Handyverbot» an Volksschulen fest
An den Nidwaldner Volksschulen dürfen auch im nächsten Schuljahr Mobiltelefone nur noch zu Unterrichtszwecken und im Notfall benutzt werden. Die Vorgaben zum Umgang mit Handys haben sich aus Sicht des Kantons bewährt, hiess es auf Nachfrage von Keystone-SDA.

An den Nidwaldner Volksschulen sind seit dem 1. August 2025 Mobiltelefone, Laptops, Tablets und andere elektronische Geräte während des Unterrichts und in den Pausen auf dem Schulareal nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten, wenn die Geräte im Unterricht benötigt werden oder wenn ein Notfall vorliegt.
Die neuen Vorgaben hätten einen «einheitlichen, kantonalen Rahmen geschaffen», sagte Patrick Meier vom kantonalen Amt für Volksschulen und Sport. Da die meisten Schulen bereits zuvor ähnliche Regeln kannten, habe die Einführung «keinen grundlegenden Wechsel» bedeutet. «Die Akzeptanz war insgesamt gut», so Meier.
Der Kanton spricht bewusst nicht von einem «Handyverbot». Das sei grob verkürzt dargestellt, so Meier. Das Ziel sei vielmehr, Richtlinien zum Umgang mit elektronischen Geräten für den Unterricht und das Schulleben zu schaffen. Gleichzeitig bleibe die Förderung der Medienkompetenz Teil des Lehrplans. «Schülerinnen und Schüler sollen lernen, digitale Geräte dort einzusetzen, wo sie pädagogisch sinnvoll sind», sagt Meier.
Konkrete Zahlen zu Verstössen gebe es nicht, da diese kantonsweit nicht erhoben würden, sagte der Vorsteher. Rückmeldungen der Schulen zeigten jedoch, dass sie «grossmehrheitlich» gut eingehalten würden, hiess es weiter. Meier spricht von «einzelnen» Verstössen.
Kantonale Richtlinien zur Handynutzung an Schulen waren auch in anderen Zentralschweizer Parlamenten ein Thema. Nidwalden bleibt jedoch der einzige Kanton mit flächendeckenden Richtlinien. In den übrigen Zentralschweizer Kantonen entscheiden die Schulen selbst über entsprechende Regeln, einzelne haben Mobiltelefonverbote eingeführt.






