Luzerner Regierungsrat ordnet Rückzonungen in Hitzkirch LU an

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Hochdorf,

Der Luzerner Regierungsrat hat bei der Ortsplanungsrevision von Hitzkirch Entscheide der Gemeindeversammlung korrigiert.

Hitzkirch
Blick auf die Gemeinde Hitzkirch. (Archivbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Regierung ordnet die Rückzonung von rund einem Dutzend Grundstücken an und weist die Verwaltungsbeschwerden ab, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Gemeinde Hitzkirch gehört zu den 20 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern. Sie ist aufgrund der nationalen Raumplanungsgesetzgebung dazu gezwungen, ihre Bauzonen zu verkleinern.

An der Gemeindeversammlung vom 6. November 2023 beschlossen die Stimmberechtigten von Hitzkirch eine Ortsplanungsrevision zur Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen. Sie umfasste den Teilzonenplan Siedlung, den Teilzonenplan Landschaft sowie das Bau- und Zonenreglement (BZR), wie es am Mittwoch hiess.

Regierungsrat stuft Rückzonungen als «recht- und zweckmässig» ein

Gegen die Beschlüsse wurden mehrere Verwaltungsbeschwerden erhoben. Nach Prüfung stuft der Regierungsrat die Rückzonungen nun als «recht- und zweckmässig» ein, ordnet die Rückzonung der Grundstücke an und weist die Verwaltungsbeschwerden ab. Den nicht strittigen Teil der Ortsplanung hatte der Regierungsrat bereits Anfang 2025 genehmigt, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Kommentare

User #9914 (nicht angemeldet)

Das wird aber ein paar gierige Investoren gar nicht freuen. Landwirtschaftsland ist nix wert, Bauland sehr viel.

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