Luzerner Kantonsrat übt gegen den Denkmalschutz den Aufstand
Im Kanton Luzern sollen Entscheide der kantonalen Denkmalpflege durch Volksabstimmungen in den Gemeinden aufgehoben werden können. Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag eine Motion mit 62 zu 50 Stimmen gutgeheissen, welche das Rekursrecht vom Gericht zum Volk verschieben will.
Die Mehrheit des Parlaments teilte damit die Haltung des Regierungsrats nicht, dass die Motion aus juristischen Gründen nicht umgesetzt werden könne. Der Vorstoss setze am «völlig falschen Ende» an, warnte Regierungsrat Armin Hartmann (SVP) vergeblich.
Der Regierungsrat fand aber auch, dass beim Denkmalschutz die Abläufe verbessert werden könnten. Er beantragte deswegen, die Motion teilweise und in der abgeschwächten Form des Postulats zu überweisen, unterlag damit aber.
Kritik an aktueller Praxis
Motionär Hanspeter Bucheli (Mitte) sagte, dass mit dem Denkmalschutz, wie er heute angewendet werde, vor lauter Vergangenheit die Zukunft verhindert werde. «Der Gesetzgeber hat ein Königreich geschaffen», sagte er.
Fritz Gerber (SVP) sagte, die Denkmalpflege mache das Bauen teurer. Am Schluss zahle der Mieter. Stephan Dahinden (SVP) teilte die Kritik an der Denkmalpflege, stufte die Umsetzung der Motion aus juristischen Gründen aber als schwierig ein.
Reaktionen auf den Vorstoss
Franziska Rölli (GLP) bezeichnete das geforderte Rekursrecht gar als «fragwürdig». Für Rekurse sei die Judikative und nicht die Legislative zuständig. Judith Schmutz (Grüne) sagte, «bei aller Liebe zur Demokratie» gehe es beim Denkmalschutz um den Schutz eines öffentlichen Interessen.
Hier brauche es Entscheide von Fachleuten und nicht vom Volk. Jörg Meyer (SP) argwöhnte, dass es in der Motion um eine Schwächung der Denkmalpflege gehe.