Luzerner Kantonsrat schliesst Lücke im Opferschutz
Erlässt die Luzerner Polizei ein Kontaktverbot, soll dieses auch in anderen Kantonen gelten. Der Luzerner Kantonsrat hat am Dienstag eine Motion von Anja Meier (SP) gutgeheissen und damit den Regierungsrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Polizeiliche Anordnungen beschränken sich heute nur auf das jeweilige Kantonsgebiet. Verbiete ein anderer Kanton einem Gewalttäter, seine Ex-Partnerin zu treffen, seien den Luzerner Behörden die Hände gebunden, wenn er sich im Kanton Luzern der Frau nähere, erklärte Meier in ihrem Vorstoss das Problem.
Der Kantonsrat war sich einig, dass dieser Zustand nicht länger geduldet werden könne. Martin Wicki (SVP) sprach von einer Lücke im Opferschutz. Philipp Bucher (FDP) erklärte, gefährliche Personen foutierten sich um Kantonsgrenzen.
Unbestritten war im Parlament auch, dass das Problem am besten mit einer nationalen Lösung behoben werden könnte. Eine solche dauere aber lange, Luzern solle nicht auf diese warten, sagte Daniel Rüttimann (Mitte).
SP, Grüne, GLP und Mitte sprachen sich deswegen für die Überweisung der Motion aus. SVP und FDP favorisierten aber eine nationale Lösung. Sie folgten deswegen dem Regierungsrat, der die Motion in ein Postulat abschwächen wollte. Sie unterlagen aber mit 66 zu 43 Stimmen.






