Die Basler Regierung unterstützt eine Motion zur Gleichbehandlung von Ehegatten und Konkubinatspaaren bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
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Luca Urgese (FDP) - keystone

Sie schätzt die damit verbundenen jährlichen Steuerausfälle auf 700'000 Franken, wie aus der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. Die Regierung beantragt dem Parlament eine Zweitüberweisung der Motion von Luca Urgese (FDP).

Gemäss kantonalem Steuergesetz sind Ehegatten der verstorbenen oder schenkenden Person von Erbschaft- und Schenkungssteuern befreit, Konkubinatspaare jedoch nicht.

Der Vorstoss von Urgese verlangt eine entsprechende Änderung im Steuergesetz. Zwar besteht seit dem Jahr 2003 eine tarifliche Privilegierung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gegenüber dem Grundtarif.

Die Regierung begrüsst aber die Idee, noch einen Schritt weiter zu gehen und wie in den Kantonen Graubünden, Luzern, Nidwalden, Uri und Zug die Konkubinatspaare von Erbschafts- und Schenkungssteuern zu befreien.

Gewandelte Familienstrukturen als Anlass

Seit 2003 hätten sich Familien-, Partnerschafts- und Lebensformen gewandelt und seien vielfältiger geworden, schreibt die Regierung. Die bisherige Regelung sei daher nicht mehr zeitgemäss. Da für das Konkubinat noch keine allgemeingültige Definition bestehe, müssten dazu klare rechtliche Voraussetzungen definiert werden.

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